Fachgruppen und Ausschüsse

Fachgruppen und Ausschüsse sind die wesentlichen Gremien, die aus der Mitgliederversammlung heraus gewählt werden und ganz gezielt die fachliche Arbeit für die Innungsbetriebe leisten. Die Ausschüsse üben für den Fachverband eine beratende und unterstützende Funktion aus. Sie sichern die Interessen der im Fachverband zusammengeschlossenen Gewerke, sammeln fachliche Informationen und bereiten Beschlüsse vor.

2019 haben zahlreiche Sitzungen und Treffen stattgefunden.

 

Betriebswirtschaftlicher Ausschuss

Vordenkerfunktion für zukunftsorientierte Betriebe

Die Digitalisierung der Gesellschaft im Allgemeinen sowie der SHK-Branche im Speziellen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Mitgliedsbetriebe dar. Hierbei unterliegen sowohl die innerbetrieblichen Prozesse als auch die Kommunikation mit Mitarbeitern und Kunden einem massiven Wandel. Der betriebswirtschaftliche Ausschuss sieht seine wesentliche Aufgabe darin, die Innungsfachbetriebe auf ihrem Weg zu einer professionellen und zukunftsorientierten Betriebsführung zu unterstützen. Bei den zwei Treffen im Jahr 2019 spielte daher die Digitalisierung eine zentrale Rolle.

Für eine erfolgreiche Digitalisierung in den Betrieben ist es besonders wichtig, organisatorische Prozesse zu optimieren. Aus diesem Grund wurden vom Ausschuss digitale Unterstützungswerkzeuge getestet und in Form einer attraktiven Rahmenvereinbarung allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Als Beispiel ist die digitale Baumappe „Memomeister“ zu nennen.

Darüber hinaus hat sich der Ausschuss intensiv mit aktuellen Digitalisierungsprojekten der SHK-Berufsorganisation auseinandergesetzt, wie beispielsweise dem bundesweiten Projekt „Handwerksgeselle 4.0“, dem Datenportal „Open Datapool“ sowie der Service- und Wartungsportal des Zentralverbandes SHK. Hierbei leisteten die Ausschussmitglieder fachlichen Input, so dass die praxisgerechte Ausgestaltung gefördert werden konnte.

Vor dem Hintergrund der durch Online-Plattformen bedingten Preistransparenz im Materialsektor rückt die Bepreisung sogenannter „Sonderdienstleistungen“ mehr und mehr in den betriebswirtschaftlichen Fokus. Der Ausschuss hat deshalb wesentliche Mehrwertleistungen identifiziert, die von den Unternehmen bislang häufig kostenfrei erbracht werden, um diese beispielsweise im Rahmen der Angebotsgestaltung künftig entsprechend monetär zu bewerten.

Berufsbildungsausschuss

Hohe Qualität bei den Abschlussprüfungen

Das Hauptaugenmerk des Berufsbildungsausschusses lag 2019  in der Begleitung der „gestreckten“ Prüfung für die Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

Mit der Sommerprüfung 2019 ist mit der Teil 2-Prüfung erstmals eine gesamte gestreckte Prüfung eines Jahrganges abgeschlossen worden. Es handelte sich zwar „nur“ um die Prüfung der „vorgezogenen“ Prüflinge, gleichwohl konnte man aber hilfreiche Informationen über etwaige Stolperfallen und Akzeptanzprobleme in Erfahrung bringen. Die erste zahlenmäßig „große“ Abschlussprüfung, also mit den regulär abschließenden Lehrlingen, steht zur Winterprüfung 2019/2020 an.

 Neu ist insbesondere, dass die Prüfungszeit des "Einsatzgebietes", früher "Handlungsfeld" genannt, um eine Stunde ausgeweitet worden ist. Damit soll den Prüflingen die Möglichkeit eröffnet werden, in dem von ihnen verstärkt ausgebildeten Einsatzgebiet ihre Fähigkeiten prüfungsrelevanter einzubringen und damit bessere Abschlussnoten zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob sich damit der Gesamtnotendurchschnitt erkennbar verbessert. Wobei sich dadurch für die Prüfungskommissionen der Prüfungsaufwand erhöhen kann, in Abhängigkeit davon, in welcher Form die Prüfung abgenommen wird.

Die Rückmeldungen zu den Sommerprüfungen 2019 Teil 1 und Teil 2 waren insgesamt eher positiv, sowohl was das Niveau als auch was den Umfang der Prüfungsfragen betraf. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Ergebnisverteilung sehr „breit“ ausgefallen ist.

Insgesamt werden Abschlussprüfungen von hoher Qualität angeboten und der eingeschlagene Weg der „landesweiten“ Prüfungsaufgaben sollte weiter verfolgt werden.  Der Dank dafür gilt ausdrücklich dem  „Arbeitskreis Gesellenprüfung für Anlagenmechaniker für SHK-Technik“, der sich überwiegend aus Lehrern der Gewerblichen Schulen zusammensetzt.

Erfolgreich angelaufen ist auch die Seminarreihe für Ausbildungsgesellen im SHK-Handwerk, die unter dem Motto „Unsere Zukunft – eine starke Ausbildung“ angeboten wurde. Für die Mitglieder der Fachgemeinschaft TOP-Ausbilder konnten fünf Seminare für Ausbildungsgesellen veranstaltet werden. Für die Chefs und Ausbildungsbeauftragten ermöglichte der  Workshop „Motivation ermöglichen – Das brauchen Auszubildende für wirklich engagiertes Arbeiten“ einen intensiven Austausch. Mit diesen Angeboten hat der Ausschuss ein attraktives Paket geschnürt, an dem es sich lohnt, weiter zu arbeiten.

Sozial- und wirtschaftspolitischer Ausschuss (Tarifkommission) - Tarifbereich SHK

Wertvolle Instrumentarien zur flexiblen Handhabung der Arbeitszeit

Mit der letzten Lohnrunde, einem Zweijahresabschluss, war bereits der Tarifabschluss für Löhne und Gehälter mit einer Anhebung um 2,1 Prozent für Mai 2019 definiert. Daher lag das Augenmerk der Tarifkommission SHK auf der Gestaltung der Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich der SHK-Betrieb bewegt. Natürlich nur insoweit, als dies ein Tarifvertrag überhaupt zu leisten im Stande ist.  

Insofern ging es darum, die zum Jahresende auslaufenden manteltariflichen Regelungen für einen weiteren, längeren Zeitraum zu tarifieren, nämlich

  • die Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sowie
  • den Tarifvertrag über die Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Der hier angesprochene Paragraf  7.2.1. des Manteltarifvertrages erlaubt es dem Arbeitgeber, bei Einhaltung einer Ankündigungsfrist, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf bis zu 40 Wochenstunden zu erhöhen und wieder zurückzufahren. 

Weitergehend lässt der Tarifvertrag über die Flexibilisierung der Arbeitszeit sogenannte Kurzarbeitszeitkonten zu. Hier kann die Wochenarbeitszeit in einem größeren Korridor variieren. Das Zeitkonto muss aber innerhalb eines Jahres abgerechnet werden. Alternativ können auch die ersten drei Monate des Folgejahres genutzt werden, um Plusstunden abzutragen oder Minusstunden aufzuarbeiten. In diesem Fall laufen zwei Zeitkonten parallel.

Durch die Verlängerung dieser tarifrechtlichen Regelungen bis Ende 2024 konnte den Mitgliedsbetrieben wieder ein „wertvolles“ Instrumentarium zur flexiblen Handhabung der Arbeitszeit an die Hand gegeben.

Zudem gelang es gegen Ende des Jahres mit dem Tarifvertrag zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit zu schaffen, die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten auf bis zu 36 Monaten auszuweiten.

Technischer Ausschuss Sanitär und Heizung

Ganzheitliche Gebäudetechnik: SHK-Tätigkeitsfelder entwickeln sich weiter

Die Megathemen Energiewende und Klimaschutz standen 2019 im Mittelpunkt der Arbeit des  Technischen Ausschusses Sanitär und Heizun, gilt es doch die Auswirkungen auf das SHK-Handwerk frühzeitig zu analysieren. Anlässlich der Frühjahrssitzung im Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)  konnten beim Gedankenaustausch mit den Wissenschaftlern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder unseres Handwerks gewonnen werden.

Der ganzheitliche Systemgedanke in der Gebäudetechnik und die weiter voran getriebene Dekarbonisierung, als Stichwort sei hier beispielhaft nur das Thema "Power-to-X" genannt, werden es erforderlich machen, dass sich das SHK-Handwerk proaktiv in diese Richtung fortentwickelt. Nur so können die Innungsfachbetriebe ihren Kunden auch künftig ganzheitliche Angebote für eine effiziente sowie ressourcen- und klimaschonende Gebäudetechnik unterbreiten.

Selbstverständlich standen auch das Klimaschutzpaket der Bundesregierung und das novellierte Klimaschutzgesetz des Landes im Fokus der Ausschussmitglieder. Auch diese Gesetzesvorhaben werden dazu führen, dass die Nachfrage nach modernen, energie- und CO2-einsparenden Heizungssystemen zunehmen wird. Insofern muss das SHK-Handwerk hier seine Kompetenzen festigen und ausbauen.

Darüber hinaus waren hat sich der Ausschuss mit der Weiterentwicklung der VDI 2035 zum Thema Heizungswasseraufbereitung beschäftigt, mit dem Entwurf der VDI 4109 Blatt 5 zum erhöhten Schallschutz und mit dem neuen Verbrennungsluftnachweis nach Muster-Feuerungsverordnung/TRGI. Hier konnten die Mitglieder des Ausschusses ihre Expertise einbringen, um die Regelungen modern und praxisgerecht für das SHK-Handwerk zu gestalten.

Technischer Ausschuss Ofen- und Luftheizungsbau

Kontroverse Diskussionen in Sachen Feinstaub - Vorgaben in Praxis nicht umsetzbar

Wie schon im Vorjahr, so ließ auch 2019 das Thema Feinstaub den Technischen Ausschuss OL nicht los. Die geplante Änderung der 1. BImSchV und die teilweise Implementierung der VDI-Richtlinie 3871-4 in die 1. BImSchV sorgten für eine sehr kontrovers geführte Diskussion. Hierbei wurde insbesondere die technische Umsetzung der VDI 3871-4 diskutiert. Im Ergebnis stellte der Ausschuss fest, dass die Vorgaben der VDI 3871-4 vor Ort technisch weitgehend nicht umsetzbar sind.

Darüber hinaus beschäftigte sich der Technische Ausschuss OL mit den geplanten Änderungen der Fachregeln Ofen- und Luftheizungsbau (TROL). Diskutiert wurde vor allem die grundlegende Überarbeitung der Verbrennungsluftnachweisführung nach TRGI sowie eigene Überlegungen für Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe.

Das auf Bundesebene viel beachtete Thema, der gleichzeitige Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und raumluftabsaugenden Anlagen, haben die Ausschussmitglieder ebenfalls erörtert. Im Wesentlichen ging es dabei um zentrale Fragen und Randbedingungen: Ab wann sind Sicherheitseinrichtungen in Abhängigkeit von der Art der Feuerstätte notwendig? Welche Dokumentation muss der Lüftungsbauer erbringen?

Technischer Ausschuss Klempnerei

Der wichtige Blick unter die (Metall)fassade: wie sieht es mit Brandschutz und Dämmung aus?

Der Technische Ausschuss Klempnerei beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem Merkblatt des Zentralverbandes SHK zur Abdichtung mit Kunststoff- und Elastomerbahnen in der Klempnertechnik. Hierzu arbeitete der Ausschuss eine Stellungnahme aus.

Wichtigste Themen 2019 waren darüber hinaus:

  • die Anforderungen an den Brandschutz bei Holzunterkonstruktionen von Metallfassaden
  • die Sanierung von Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) bei vorgehängter Metallfassade
  • die Befestigung von Attikabekleidungen.

Auch an der Gestaltung und Themenfindung für den Klempnertreff unterstützten die Ausschussmitglieder das Organisationsteam im Fachverband.

Fachgruppe Installation und Heizungsbau

Wichtige Multitplikatorenfunktion in Sachen DIN-Normen, Richtlinien und Technischen Regeln

Die Fachgruppe Installation und Heizungsbau hat sich in der Frühjahrssitzung ausführlich mit dem Problem Asbest beschäftigt. Nach neuen Erkenntnissen kommt dieser Schadstoff auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern vor, meist in Gebäuden, die vor 1993 erbaut wurden. Damit ergibt sich für Betriebe, die in Bädern derlei Bestandsgebäude arbeiten, ein akuter Handlungsbedarf. Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen zur Asbestproblematik sind erforderlich, um die SHK-Unternehmen dahingehend auf einen rechtssicheren Stand zu bringen.

Weiterhin hat die Fachgruppe die Umsetzung der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI 2018) und deren Anforderungen der TRGI behandelt. Dazu wurde analysiert, welche Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sind.

Weitere Blicke  richteten sich auf die neue DIN 1946-6 und die daraus resultierenden Anforderungen an die Lüftung von Wohngebäuden sowie auf die neue VDI 2035 zur "Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen" mit teils neuen, teils erweiterten Anforderungen an die Aufbereitung von Heizungswasser.

 Mit der Aufbereitung und Diskussion dieser Vielzahl an technischen Themen haben die Mitglieder der Fachgruppe  2019 wieder dafür gesorgt, dass die Innungsfachbetriebe von wichtigen und reichhaltigen Informationen profitieren. Die Fachgruppenmitglieder leisten damit als Multiplikatoren für ihre Innungskollegen eine enorm wichtige Arbeit.

Fachgruppe Klempnerei

Diskussion um die Berufsbezeichnung

Initiiert durch den Zentralverband SHK (ZVSHK) hat sich die Fachgruppe Klempnerei mit der möglichen Änderung der Berufsbezeichnung „Klempner“ befasst. Die neue Berufsbezeichnung soll das Tätigkeitsgebiet des Klempners besser beschreiben und die gängige Assoziation mit dem Sanitär-Installateur verhindern. Dies ist insbesondere für die Nachwuchsgewinnung von Bedeutung, da Jugendliche mit dem Begriff des Klempners wenig anfangen können. Eine Namensänderung wurde in der Fachgruppensitzung kontrovers diskutiert. Es kristallisierte sich der Vorschlag heraus, eine Umfrage bei den Lehrlingen der Landesfachklasse Klempnerei in Ulm durchzuführen, um herauszufinden, welche Rolle die Bezeichnung Klempner bei ihrer Berufswahl spielte.

Auf Wunsch der Fachgruppe Klempnerei hat sich die Projektgruppe Klempnertechnik des ZVSHK mit der Erstellung eines Regelwerks für das Verlegen von Folien, Bahnen und Kunststoffabdichtungen im Flachdachbereich beschäftigt. Hieraus entstand der erste Entwurf des ZVSHK-Merkblatts „Abdichtung mit Kunststoff- und Elastomerbahnen in der Klempnertechnik“. Ziel des Merkblatts ist eine Übersicht der hier zu beachtenden Regeln und Vorgaben.

Gemeinsam mit dem Dachdeckerverband hat die Projektgruppe Klempnertechnik an der Angleichung der Klempnerfachregel und der Metallrichtlinie gearbeitet, mit dem Ziel eines gemeinsamen und allgemeingültigen Regelwerks.

Darüber hinaus hat die Fachgruppe Klempnerei den Bericht der Gesellenprüfungskommission gehandelt, die Überarbeitung der Klempnerfachregel und das staubarme Arbeiten nach Vorgaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Fachgruppe Ofen- und Luftheizungsbau

Gefahr und Mehraufwand durch Asbest in Bestandsgebäuden

Wie viele andere Ehrenamtsgremien auch, war der Umgang mit dem Schadstoff Asbest für die Fachgruppe Ofen- und Luftheizungsbau zentrales Thema im Berichtsjahr.  Maßgeblich war die Änderung der TRGS 519 – Technische Regel für Gefahrstoffe – zum Oktober 2019. Laut Bundesarbeitsministerium und der  Berufsgenossenschaft muss davon ausgegangen werden, dass in Gebäuden bis Baujahr 1993 Baustoffe wie Putze, Estriche und Fliesenkleber und -mörtel asbesthaltig sein können. Man geht davon aus, dass etwa jedes vierte Gebäude betroffen ist. Insofern schreibt die neue TRGS vor, dass vor Beginn der geplanten Arbeiten festgestellt werden muss, ob Asbest in den genannten Baustoffen enthalten ist. Sollte das der Fall sein, dürfen die Arbeiten nur von Fachbetrieben nach TRGS 519 ausgeführt werden und auch nur in dem Umfang, den die TRGS 519 erfasst.

Das bedeutet, dass nach In-Kraft-Treten der Änderung jeder Fachbetrieb eine nach TRGS 519 anerkannte „Verantwortliche Person“ für solche Tätigkeiten benennen muss. Für diesen Nachweis ist ein zweitägiger Fachkurs notwendig. Der Fachverband bietet bereits seit vielen Jahren einen anerkannten TRGS-Kurs.

Zur Umsetzung der neuen TRGS 519 in Baden-Württemberg hat der Fachverband gemeinsam mit dem BWHT und anderen betroffenen Verbänden ein Gespräch mit der obersten Gewerbeaufsicht sowie dem zuständigen Regierungspräsidium im November 2019 initiiert.