Technik und Umweltschutz

Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen - häufig sogar Jahre zuvor - den Weg bereitet. Stehen dann die Rahmenbedingungen fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das Knowhow zu vermitteln. Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt - sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.

Gesetze Verordnungen und technisches Regelwerk

Das "Vorschriften-Rad" dreht sich unaufhörlich: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke werden stetig fortgeschrieben und geändert. In der Praxis hat dies manches Mal gravierende Auswirkungen. Im Vorfeld fordern die zuständigen Behörden und Institutionen den Fachverband regelmäßig zu Stellungnahmen auf. So wurden Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:

  • VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1
  • Entwurf Gebäude-Energie-Gesetz
  • Initiativantrag des Landes Baden-Württemberg zur Schornsteinhöhe (1. BImSchV)
  • Evaluationsbericht EWärmeG
  • Entwurf VDI-Richtlinie 2035 „Aufbereitung Heizungswasser“
  • Überarbeitung ZVSHK-Richtlinie „Erdverlegter Rohrleitungsbau“
  • Entwurf Merkblatt BEB „Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken“
  • Entwurf TROL Kapitel 5 „Verbrennungsluftversorgung“ und Kapitel 6 “Brandschutz”
  • Klempnerfachregel

Energiepolitik

Integriertes Energie- und Klimaschutz Konzept (IEKK)

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) hat sich Baden-Württemberg anspruchsvolle Ziele für den Klimaschutz gesetzt und konkrete Strategien und Maßnahmen für deren Erreichung erarbeitet. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat von Mitte Mai bis Ende Juli hatte Bürger, aber auch Vertreter von Verbänden, Gruppen, Instituten und Interessensvertretungen eingeladen, bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung an der Novelle des IEKK mitzuwirken. Der Fachverband beteiligte sich am Verbändetisch "Wärme" und bewertete dabei die für diesen Bereich vom Umweltminsiterium vorgeschlagenen 17 Maßnahmen.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) 2019 unter dem Motto "KLIMASCHUTZ MITWIRKUNG" sind hier veröffentlicht.

Konsequenzen Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung

Am 20. September 2019 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht. Dieses wurde für den Gebäudesektor analysiert und die Konsequenzen für die SHK-Betriebe in Rundschreiben und Newslettern dargestellt. Zur Unterstützung der Mitgliedsbetriebe standen alle wichtigen Dokumente auf der Internetseite des Fachverbandes im Downloadcenter zum Herunterladen bereit. Auch in der Kommunikation nach außen zeigte sich der Fachverband aktiv: zum einen wurde ein Kundenflyer konzipiert, mit dem die SHK-Unternehmen ihre Kunden informieren konnten. Zum anderen standen die Technik-Referenten den Journalisten Rede und Antwort - unter anderem wurden mit dem Staatsanzeiger zwei Interviews geführt.

Strategiepapier zum Thema Klimaschutz

Da die Klimaschutzpolitik auf Bundes- sowie Landesebene zu einschneidenden Veränderungen in der SHK-Branche führen wird, haben die Technik-Experten ein „Strategiepapier Klimaschutz“ erarbeitet. Darin wird den SHK-Unternehmen aufgezeigt, welche Chancen und Risiken auf sie zukommen und die sich daraus ergebende Strategie dargelegt.

Positionspapier zur CO2-Bepreisung

Im Zuge der Diskussionen rund um die Einführung einer CO2-Steuer erarbeitete der Fachverband ein eigenes Positionspapier. Darin fordert der Fachverband unter anderem:

  • eine gerechte Bepreisung der Energiekosten auf Basis der Treibhausgasemissionen
  • keine Quersubventionierung in andere Energieträger
  • dass die Einnahmen einer CO2-Bepreisung für Fördermaßnahmen eingesetzt werden, die für einen effizienten Energieverbrauch und den Einsatz von erneuerbarer Energie eingesetzt werden
  • ein technologieoffenes Verfahren auf Basis der Wirtschaftlichkeit und der Reduzierung von Treibhausgasen
  • eine langfristige Ausrichtung eines CO2-Bepreisungsystems
  • eine CO2-Bepreisung, die gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für öffentliche Verbraucher gilt

Wasserversorgung - Wasserentsorgung

Trinkwasserhygiene

Die Trinkwasserhygiene ist in der Öffentlichkeit ein vielbeachtetes Thema. Regelmäßig werden in den Medien Meldungen über Legionellenfunde in Trinkwasser-Installationen veröffentlicht. Damit ist dieses Aufgabenfeld auch für die Fachbetriebe von großer Bedeutung. Sie profitieren bei der Umsetzung der Trinkwasserhygiene bei ihren Kunden von vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Fachverbandes.

So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum "SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers". Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen. Vertiefend bietet der Fachverband einen Workshop zur Gefährdungsanalyse an, der sich intensiv mit der Durchführung einer solchen befasst.

Hinweisblatt für Hausbesitzer zur Legionellen-Untersuchung

Die Trinkwasserverordnung wurde zuletzt im Januar 2018 geändert.

Neben den öffentlichen Gebäuen besteht auch eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen gilt im Sinne der Trinkwasserverordnung als gewerbliche Tätigkeit. Die Konsequenz: der Hauseigentümer als Vermieter muss das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen.

Um die Immobilienbesitzer über diese Pflichten aufzuklären, hat der Fachverband das Hinweisblatt für Hausbesitzer aktualisiert. Innungsfachbetriebe können ihre Kunden damit über die Legionellenuntersuchung und über die Grundlagen der Trinkwasserhygiene informieren. Damit bieten sich beste Chancen, den eigenen Betrieb in der Öffentlichkeit  mit seiner hygienischen Kompetenz zu positionieren.

Gefahrstoffe und Umweltschutz

Überwachungsgemeinschaft

Beim Fachverband ist die Landesstelle Baden-Württemberg der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. angesiedelt. Diese zertifiziert Fachbetriebe nach Paragraf 62 Wasserhaushaltsgesetz (AwSV) und überwacht diese im zweijährigen Turnus. Mit Fachprüfern aus den Reihen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachvertsändigen  wird diese regelmäßige Überwachung vor Ort durchgeführt.

Die Zahl der Mitglieder der ÜWG in Baden-Württemberg ist auf rund 900 weiter angestiegen. Grund für diesen Zuwachs ist die Absenkung der Grenze auf 1.000 Liter. Das bedeutet, bei Heizölanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt dürfen Tätigkeiten nur von entsprechend zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. Dies brachte die Ablösung der einzelnen Landes-Anlagenverordnungen für  wassergefährdende Stoffe (VAwSV) durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).  Nahezu jeder Betrieb, der Kunden mit Heizölanlagen hat, muss sich damit nun zum entsprechenden Fachbetrieb zertifizieren lassen.

Insgesamt hat die Landesstelle der ÜWG im Jahr 2019 zehn Fachbetriebsschulungen mit rund 200 Teilnehmern abgehalten. Außerdem wurden 12 Fortbildungsveranstaltungen organisiert, welche von etwa 420 Teilnehmern besucht wurden. Das Fortbildungswesen ist inzwischen gut etabliert und wird von den Heizölfachbetrieben intensiv nachgefragt.

Asbest in Baustoffen

Die Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) ist  2019 im Zuge des Nationalen Asbestdialogs überarbeitet worden. In der Konsequenz hat sich der Arbeitsalltag bei den Betrieben der SHK-Branche umfassend geändert.

Trotz einer umfangreichen Stellungnahme des Fachverbands konnte bei der Gesetzgebung kein positiver Einfluss genommen werden.

In dem Bemühen, umsetzbare und praxisnahe Lösungsansätze für die Herausforderungen der neuen TRGS 519 zu finden, hat der Fachverband einen Arbeitskreis Asbest initiiert, in dem sich auch Mitglieder des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und weiterer Handwerksverbände engagieren. In dem Arbeitskreis wurde eine Informationsbroschüre für Endkunden zum Thema “Asbest in Gebäuden - die versteckte Gefahr” ausgearbeitet.

Beratung: Praxisberichte machen Nutzen deutlich

Nach dem Mehrwert ihrer Mitgliedschaft befragt, heben viele Innungsfachbetriebe die Beratungsleistung hervor. Anhand von realen Situationen aus dem Beratungsalltag unserer Techniker möchten wir diesen Mitgliederservice darstellen. Verwendete Namen sind selbstverständlich frei erfunden.

Mitgliedsbetrieb Fuhrmann wird vorgeworfen, dass die Trinkwasser-Installation eines Gebäudes nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. Der Fachverband erhält hierzu das Gutachten des Sachverständigen und prüft es auf Stimmigkeit. Insbesondere der angeführte Mangel, dass eine T-Stück-Installation nicht mehr zulässig sei, kann mit entsprechenden Fundstellen aus den einschlägigen DIN-Normen entkräftet werden. Betriebsinhaber Fuhrmann kann daraufhin einen Teil des vom Kunden einbehaltenen Rechnungsbetrages geltend machen.

Ein Architekt fordert von dem Innungsfachbetrieb Urban in einem Neubauvorhaben auf die Überdachführung der Fallleitung und damit auf die vorgeschrieben Lüftung des Entwässerungssystems zu verzichten. Er hatte bei der Planung des Gebäudes eine solche Leitungsführung nicht berücksichtigt und wollte das Mitgliedsunternehmen dazu bringen, eine unzulässige Information vorzunehmen.

Die Firma Urban erhält ausführliche Informationen und Argumente, wie eine solche Installation normgerecht zu erfolgen hat. Daraufhin plant der Architekt nachträglich eine Dachdruchdringung ein und die Installation erfolgt normgerecht.

Betriebsinhaber Martin Oller berichtet, dass bei einem Kunden ein Wandanschlussblech an einer Laube Korrosionsspuren aufweist. Grund ist die Verwendung von Streusalz durch den Hausmeister. Der Kunde fordert daraufhin einen Austausch des Bleches, da er das verwendete nicht-rostende Stahlblech für ein nicht-geeignetes Material hält.

Auch hier kann der Fachverband helfen, denn das verwendete Blech ist laut der Klempnerfachregel für diesen Einsatz ohne weiteren Korrosionsschutz geeignet. Darüber hinaus wird klar, dass in dieser Gemeinde laut der örtlichen Satzung über das "Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege" das Verwenden von Streusalz oder ähnlichen Auftaumitteln grundsätzlich verboten ist. Derlei Hilfsmittel sollten nicht verwendet und vor allem nicht mit Blechen in Verbindung gebracht werden. Der Mitgliedsbetrieb hat somit alles richtig gemacht, da er nicht damit rechnen muss, dass sein Blech mit verbotenen, korrosiven Substanzen in Verbindung kommt. Die korrodierten Bleche werden auf Kosten des Bauherren ausgetauscht und das Verwenden von Streusalz zukünftig untersagt.

Arbeitshilfen

Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband  Formulare und Kommentare heraus, die auch regelmäßig überarbeitet werden. Dazu gehörte im Berichtsjahr

•    die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Hierfür hat der Fachverband eine Zusammenfassung der wesentlichen, SHK-relevanten Inhalte erarbeitet ebenso wie für das Eckpunktepapier. Zur Information der Endverbraucher wurde ein Flyer konzipiert.

Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben rund um die Uhr im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de zum Herunterladen bereit. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen sämtliche Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.