Service

Innungen und Innungsfachbetriebe, die Unterstützung benötigen, finden beim Fachverband kompetente Ansprechpartner. Ein ganzes Team an Hauptamtlichen helfen zu den Geschäftszeiten weiter. In den Referaten Technik, Recht und Bildung, Betriebswirtschaft sowie Organisation und Verwaltung sitzen Experten, die telefonisch, per Mail, Brief und auch persönlich im Bedarfsfall mit Rat und Tat, zur Seite stehen. Außerhalb dieser Zeiträume, quasi rund um die Uhr, nutzen Innungen und Betriebe mithilfe spezifischer Online-Zugänge die im Downloadcenter zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien.

Wie solche Unterstützungs- und Dienstleistungsangebote des Fachverbandes konkret aussehen, soll hier einmal dargestellt werden. Anhand von Best-Practice-Beispielen zeigen die Referate auf, in welchen Situationen sie passende Lösungen finden konnten, um die Interessen einzelner Mitglieder zu wahren.

Technik und Umweltschutz

Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm hoch, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen - häufig sogar Jahre zuvor - den Weg bereitet.

Leider haben sich diese Prozesse jedoch seit Corona beschleunigt, nicht unbedingt verbessert. Häufig bleiben nur wenige Tage, um mehrere Hundert Seiten starke Dokumente zu prüfen und Stellungnahmen zu verfassen. Das führte 2022 zu einem enormen Arbeits- und Zeitdruck innerhalb der Verbandsarbeit und -prozesse.

Stehen die Rahmenbedingungen schließlich fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das erforderliche Knowhow bereitzustellen.

Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt - sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.

Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk

Das "Vorschriften-Rad" drehte sich 2022 nicht nur unaufhörlich, sondern auch in atemberaubenden Tempo: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke wurden stetig fortgeschrieben und geändert. Die Zeiträume, welche die zuständigen Behörden und Institutionen dem Fachverband einräumen, um Stellungnahmen abzugeben, werden immer enger bemessen. Ausführlich informieren wir hierzu auch im Kapitel Interessenvertretung. So wurden 2022 Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:

  1. Zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg
  2. Vorschlag der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Konzeption/Umsetzung 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024
  3. Entwurf zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
  4. Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  5. Entwurf Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
  6. Novelle Photovoltaik-Pflichtverordnung (PVPf-VO) Baden-Württemberg
  7. Bundeseinheitliches Schulungskonzept zum Thema Wärmepumpe durch den ZVSHK
  8. DWA A-251 „Ableitung von Kondensat aus Brennwertfeuerstätten“
  9. DVGW G 1010 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation zum Betrieb von Gasanlagen auf Werksgelände“
  10. Umweltministerium Baden-Württemberg zur Umsetzung der 1. BImSchV Paragraf 19 neu
  11. Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen

Zweite Novelle Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Im Herbst 2022 hat das baden-württembergische Umweltministerium den Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG) vorgelegt. Da es sich beim KSG um ein sogenanntes Artikelgesetz handelt, sollen in der Folge weitere Gesetze und Verordnungen angepasst werden. Für das SHK- und OL-Handwerk sind hierbei das Erneurbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) sowie die Gemeindeordnung maßgeblich.

Der Fachverband hat zur Novelle eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und mit dem Arbeitskreis "Nachhaltigkeit und Technik" des BWHT abgestimmt. Zudem fanden verschiedene Gespräche mit politischen Vertretern nahezu aller Parteien statt (mehr dazu in der Rubrik Interessenvertretung).

Konsequenzen des Klimaschutzgesetzes für Klempnerbetriebe

Gemäß dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Paragraf 8a) besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Anlagen auf Dachflächen. Diese Solardachpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023 bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes.

Diese Pflicht muss auch berücksichtigt werden, wenn ein Metalldachs bei einem bestehenden Gebäude verlegt wird - somit waren dies relevante Informationen für die Klempnerbetriebe in Baden-Württemberg. Der Fachverband hat für diese eine Information mit Hinweisen zur Umsetzung erstellt sowie Informationsmaterialien, mit denen diese ihre Bauherren benachrichtigen konnten.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Konsultationspapier

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie jenes für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben im Juli 2022 ein Konsultationspapier zu möglichen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Ab 2024 soll demnach möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Am 14. Juli 2022 wurden die betroffenen Kreise zu einer Stellungnahme zum Konzeptionspapier aufgefordert. Die Frist war eng gesteckt: die Landesverbände hatten nur Zeit bis zum 5. August, um sich einzubringen, da der Zentralverband SHK diese noch zusammenführen musste, um seinerseits bis zum 22. August beim Ministerium aufzuschlagen. Diese Chance hat der Fachverband genutzt und eine umfangreiche Stellungnahme zum Konzeptionspapier ausgearbeitet mit möglichen Lösungen zu spezifischen Fragestellungen. Einer der wesentlichen Punkte der Fachverband-Stellungnahme beschäftige sich mit den Planungen zu Wärmenetzen und der Ungleichbehandlung im Vergleich mit der gebäudeweisen Wärmeversorgung

Zusätzlich hat der ZVSHK am 11. August eine Videokonferenz anberaumt, um die Stellungnahme an die Ministerien mit den Landesverbänden final abzustimmen. An dieser hat der Fachverband ebenfalls teilgenommen.

Den Mitgliedsbetrieben wurden sowohl das Konzeptionspapier als auch die Stellungsnahme zur Verfügung gestellt.

Das Gebetsbuch des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks: TROL 2022

Es hat dann doch etwas gedauert: Ursprünglich für 2021 geplant, erschien die neue Technische Regel des Ofen- und Luftheizungsbaus (TROL) in vollständig überarbeiteter und aktualisierter Fassung erst zum 1. Februar 2022. Der Fachverband hatte im Vorfeld in der Projektgruppe TROL des ZVSHK mitgearbeitet. An dieser Stelle einen großen Dank an den Zentralverband sowie allen Kollegen der Projektgruppe für die intensive und tolle Zusammenarbeit.

„Vom Handwerk für das Handwerk“ lautete das Motto, wobei zugegebenermaßen die Überarbeitung kein Wunschkonzert war, sondern harte Arbeit. So mussten beispielsweise Neuerungen  der europäischen Normung, im Baurecht, aber auch technische Weiterentwicklungen und nicht zuletzt viele Hinweise aus der Praxis Eingang in die neue TROL 2022 finden.

Der Fachverband hat im Anschluss eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung in Titisee organisiert, zu der alle baden-württembergischen OL-Betriebe eingeladen wurden. Zwei Tage voller Informationen und intensiver Diskussionen zwischen den Referenten – Tobe Hinrichs (Fa. Leda) und Jörg Knapp (Fachverband) – und den Teilnehmern.

Bundesweit wurden die Inhalte der neuen TROL 2022 in einer Webinar-Reihe des ZVSHK und der Projektgruppe TROL allen Interessierten OL-Betrieben vorgestellt und erläutert. An dieser beteiligte sich der Fachverband durch die Übernahme zweier Referate.

Da das Regelwerk für handwerklich erstellte Einzelraumfeuerungsanlagen, wie zum Beispiel Grundöfen, Heizkamine oder Hypokausten, die Grundlagen für deren Bau stellt, ist die TROL 2022 eine der Pflichtlektüren, die jeder Ofen- und Luftheizungsbaubetrieb kennen sollte. Selbstverständlich darf sie auch nicht in dessen Vorschriftensammlung fehlen. Denn letztendlich formuliert sie auch vertragliche Eigenschaften, die beim Bau von Einzelraumfeuerungsanlagen in ihrem Geltungsbereich zu beachten sind.

EnSimiMaV: Energieeinsparung bei Gas-Heizungsanlagen

Sperriger ging der Titel einer Verordnung wohl kaum noch: „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ oder eben abgekürzt EnSimiMaV. Linguisten schüttelten nur noch den Kopf und die Medien hatten ihre liebe Not, diesen Begriff in ihren Veröffentlichungen unterzubringen.

Was so sperrig daher kam, sollte die Energieeinsparung bei Gas-Heizungsanlagen zum Ziel haben. Im Juli 2022 erschien der Entwurf und bereits zum 1. Oktober 2022 trat die Verordnung in Kraft. Eigentlich waren es zwei Verordnungen, denn Begleiterin der EnSimiMaV war die EnKumiMaV, welche die kurzfristig umzusetzenden Vorgaben im Blick hatte.

Der Fachverband erstellte nicht nur eine umfangreiche Stellungnahme zu diesen Verordnungen, sondern erarbeitete in der Folge verschiedene Hilfestellungen:

  • eine Checkliste für die Vor-Ort-Prüfung
  • ein Musterschreiben zur Information von Endkunden
  • eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen und Erläuterungen für die Mitgliedsbetriebe

Und all dies nicht erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung, sondern bereits im September, nachdem klar war, wie die Endfassung aussehen würde

Ergänzt wurden die veröffentlichten Informationen durch Vorträge bei den Innungen als auch durch ein landesweites Webinar für die Mitgliedsbetriebe - die hatten damit quasi ein "Rundum-sorglos-Paket".

Wasserversorgung und -entsorgung

Trinkwasserhygiene

Die Wasserversorgung und -entsorgung gehört zum Aufgabengebiet des SHK-Handwerks. Insbesondere die Trinkwasserhygiene steht seit dem Wissen um Legionellen im Fokus. So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum "SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers". Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen.

Zukünftig müssen Trinkwasser-Installationen einer Risikobewertung unterzogen werden, das heißt, Betreiber von Trinkwasserinstallationen müssen beraten und motiviert werden, eine fachlich fundierte Risikobewertung der Trinkwasserinstallation durchführen zu lassen. Außerdem sollen Verbraucher und Eigentümer von Trinkwasserinstallationen über Maßnahmen informiert werden, wie sich mögliche Risiken beseitigen oder verringern lassen.

Um all dies zu erreichen, hat die SHK-Berufsorganisation gemeinsam mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) die Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ entwickelt. Hintergründe hierzu sind in der Rubrik Service zu finden.

Gefahrstoffe

Überwachungsgemeinschaft (ÜWG)

Die beim Fachverband angesiedelte Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., kurz ÜWG, ist ein wichtiger Garant, um den Betrieben das rechtlich abgesicherte Arbeiten an Heizölanlagen zu ermöglichen. Die ÜWG ist eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft im Sinne der zugrundeliegenden Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. Sie verleiht den von ihr überwachten Betrieben eine Zertifizierung nach Paragraf 62 AwSV, womit diese dann an den genannten Anlagen tätig werden können.

Die Landesstelle der ÜWG

  • schult die betrieblich verantwortlichen Personen, so dass diese die erforderliche Sachkunde nachweisen können
  • führt mit Unterstützung von Fachprüfern die alle zwei Jahre erforderliche Betriebsprüfung durch
  • verleiht die Zertifizierung und verlängert diese bei Bestehen der Prüfung um jeweils zwei Jahre
  • führt die vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnehmen für die betrieblich verantwortlichen Personen durch
  • berät die Fachbetriebe zu technischen und organisatorischen Fragestellungen und
  • bietet für die Monteure Schulungen zur Auffrischung der Kenntnisse im Heizölbereich.

Die Fortbildungsmaßnahmen und die Monteurschulungen haben sich als Onlineschulung inzwischen erfolgreich etabliert.

Neu wurde die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach Wasserrecht für Anlagen mit Wasser/Glycol-Gemischen 2022 konzipiert.

Asbest: Rahmenvertrag mit Labor zur Untersuchung von Proben

Obwohl die bereits seit längerem angekündigte Novellierung der Gefahrstoffverordnung auch 2022 weiter auf sich warten ließ, war der Fachverband beim Thema Asbest nicht untätig. So wurden Betrieben, deren Asbestschulung nach sechs Jahren ausläuft, Verlängerungsschulungen angeboten. Für Betriebe, welche noch keine Asbestschulung hatten, hat der Fachverband Grundschulungen angeboten.

Die Notwendigkeit und Dringlichkeit ist enorm: Inzwischen ist bekannt, dass in vielen Produkten wie Fliesenkleber und Fugenfüllmaterial bis zum Jahr  1993 Asbest eingesetzt wurde. Um beispielsweise bei Badsanierungen keine Probleme zu bekommen, müssen Betriebe eine Asbestschulung nachweisen können.

Zur weiteren Unterstützung hat der Fachverband mit einem zugelassenen Labor einen Rahmenvertrag geschlossen, der es Betrieben ermöglicht, schnell und unkompliziert und vor allem kostengünstig Proben auf Asbest untersuchen zu lassen. Damit gewinnen die Betriebe zum einen Rechtssicherheit bei den entsprechenden Sanierungstätigkeiten, zum anderen können Angebote entsprechend angepasst werden, da zum Beispiel Badsanierungen mit auftretendem Asbest deutlich teurer ausfallen als herkömmliche Projekte. Damit können Diskussionen mit den Kunden bereits im Vorfeld vermieden werden.

 

Förderungen

Änderung der BEG in einer "Nacht und Nebel-Aktion"

Ohne vorherige Ankündigung hat das BMWK die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 27. Juli 2022, praktisch in den Sommerferien, geändert - wesentlich und teilweise ohne Übergangsfristen. Dadurch ergab sich ein hoher Beratungsbedarf bei den Fachbetrieben.

Umgehend stimmte sich der Fachverband mit dem Zentralverband sowie dem BMWK ab,  um schnellstmöglich rechtssichere Informationen an die Innungsbetriebe herausgeben zu können.

Steuerliche Förderung: neuer Änderungsentwurf der ESanMV

Im September 2022 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Umsetzung der steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden nach Paragraf 35c EstG.

Daraufhin reagierte das BMWK wieder im November 2022 mit einem Entwurf zur Änderung der Förderrichtlinie der BEG, nachdem ja bereits im Sommer Änderungen erfolgt waren.

In beiden Fällen hat der Fachverband eine Stellungnahme erarbeitet und die Innungsbetriebe informiert.

Die zeitnahen Änderungszyklen erschweren nicht nur die Beratung der Kunden, sondern damit auch die Arbeit der Betriebe und des Fachverbandes.

Betriebsberatung hilft Mitgliedsbetrieb Gutachten abzuwehren

Ein Mitgliedsbetrieb hatte umfangreiche Sanitär- und Heizungsarbeiten an einem Neubauvorhaben durchgeführt. Bei der Abnahme wurde der Betrieb mit einem Privatgutachten konfrontiert, welches eine ganze Reihe von Mängeln behauptete. Viele Betriebe dürften im Laufe ihres Schaffens in eine ähnliche Situation geraten sein.

Einer der Vorwürfe lautete, bestimmte Heizungs-, Warm- und Kaltwasserleitungen seien nicht ausreichend gedämmt worden. Mithilfe einer Fotodokumentation der Einbausituationen konnte durch die technische Beratungsstelle des Fachverbandes nachgewiesen werden, dass diese Leitungsabschnitte entsprechend der DIN 1988-200 für Trinkwasserleitungen und gemäß Gebäudeenergiegesetz normkonform gedämmt worden waren.

Weiter wurde im Privatgutachten ausgeführt, dass es aufgrund der Leitungsführung der Trinkwasserleitungen zu unzulässiger Stagnation des Trinkwassers käme. Über eine Berechnung nach DIN 1988-300 konnte nachgewiesen werden, dass eine Stagnation bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht zu erwarten war. Auch hier konnte dem Betrieb eine Argumentation zur Widerlegung der Behauptungen aus dem Gutachten an die Hand gegeben werden.

Letztlich wurde noch die These aufgestellt, dass eine Gartenleitung als Stichleitung nicht mehr zulässig sei. Wird der Auftraggeber vor der Installation darauf hingewiesen, dass er bei der Beauftragung einer T-Stück-Installation selbst für den späteren bestimmungsgemäßen Betrieb zuständig ist und lehnt er die Beauftragung einer teureren technischen Lösung ab, so ist diese Art der Installation weiterhin zulässig. Hier konnte dem Betrieb mit einer Stellungnahme über die weiterhin vorhandene Zulässigkeit von T-Stück-Installationen geholfen werden.

Mit diesen und weiteren Argumentationshilfen gegen behauptete Mängel konnte der Mitgliedsbetrieb seine Schlussrechnung ohne weitere Einbehalte durchsetzen.

Arbeitshilfen

Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband Formulare und Kommentare heraus, die regelmäßig überarbeitet werden, wie zum Beispiel eine Checkliste zur Prüfung und Optimierung von Gasheizungsanlagen nach der EnSimiMaV. Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben anschließend rund um die Uhr im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de zur Verfügung. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.

Digitale Lernplattform: Azubi-Lern-Tool mit 5.000 Fragen

Wo steht der eigene Auszubildende aktuell – wie ist sein oder ihr Wissensstand? Wie kann er oder sie besser gefördert und gefordert werden? Seit 2022 bietet der Fachverband den Mitgliedsbetrieben ein digitales Azubi-Lern-Tool, das ganz einfach dabei hilft, diese Fragen zu beantworten.

Das Azubi-Lern-Tool unterstützt Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildenden gleichermaßen, den Wissensstand im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker:in SHK abzuklären. Die digitale Lernplattform enthält hierfür mehr als 5.000 Fragen, die sich an den fünfzehn Lernfeldern, die in der Berufsschule Schritt für Schritt vermittelt werden, orientieren.

Durch die Kopplung der Inhalte des Tools an die Lernfelder ist gewährleistet, dass die Inhalte des Berufsschulunterrichts sofort vertieft werden können. Außerdem lassen sich aktuelle Themenstellungen des betrieblichen Arbeitsalltags recherchieren und bearbeiten. Bei falschen Antworten gibt das Azubi-Lern-Tool konkrete Hinweise, damit sich der Auszubildende fachlich weiterentwickelt. Die Kenntnisse können somit eigenständig und online, von überall aus, getestet und verfestigt werden.

 

Betriebswirtschaft

Das betriebswirtschaftliche Referat stand den Mitgliedsbetrieben im Jahr 2022 mit umfassenden Beratungsleistungen zur Seite. Neben vielen Kurzberatungen zu aktuellen betriebsindividuellen Fragestellungen wurde erneut eine Vielzahl an geförderten kostenfreien Intensivberatungen durchgeführt.

Nach dem Abflauen der Coronapandemie erfolgten die Beratungen ganz nach den Wünschen der Unternehmer, entweder weiterhin im Rahmen von Online-Meetings oder wieder in Form von Präsenzterminen vor Ort in den Betrieben.

Folgende Themen und Fragestellungen stellten im Jahr 2022 die betriebswirtschaftlichen Beratungsschwerpunkte dar:

Marketing

  • innovative Marketingstrategien
  • Maßnahmen zur Kundenbegeisterung und Kundenbindung
  • Anregungen zur erfolgreichen Nachkaufbetreuung
  • Implementierung eines professionellen Empfehlungsmarketings

Digitalisierung

  • Information und Sensibilisierung hinsichtlich der Chancenpotentiale und der betrieblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung
  • Hilfestellung bei konkreten betrieblichen Digitalisierungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der EDV-Auswahl

Betriebsorganisation

  • Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Effizienzsteigerung im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Hilfen zur Professionalisierung der Auftragsbearbeitung
  • Informationen über notwendige Anpassungen vor dem Hintergrund der aktuellen Preis- und Liefersituation
  • Ermittlung von Kostensenkungspotentialen und Ableitung von Optimierungsstrategien

Kalkulation

  • Bereitstellung von SHK-spezifischen Kalkulationshilfen
  • Ermittlung betriebsspezifischer Kalkulationswerte
  • Informationen hinsichtlich der Kundendienstabrechnung

Betriebsnachfolge

  • Information hinsichtlich möglicher Nachfolgevarianten
  • Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem AWH-Verfahren
  • Anregungen zur Nachfolgerrekrutierung

Personal

  • Konzepte zur Mitarbeitermotivation
  • Hilfen beim Aufbau einer Arbeitgeber-Marke
  • Sensibilisierung der Betriebe im Zusammenhang mit den Generationen Z und Alpha

Nachhaltigkeit

  • Praxisleitfaden zum Thema Nachhaltigkeit im SHK-Betrieb
  • Unterstützung der Betriebe im Zusammenhang mit individuellen Nachhaltigkeitsstrategien

Praxisleitfaden „Nachhaltige Unternehmensausrichtung im SHK-Betrieb“

Energiewende, Klimaschutzpaket 2050, Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Abgabe: Diese Schlagworte zeigen den Stellenwert auf, den Aspekte der Nachhaltigkeit in unserem gesellschaftlichen und zunehmend auch in unserem alltäglichen Leben einnehmen.

Gerade das SHK-Handwerk spielt eine zentrale Rolle bei der Energiewende und ist insbesondere durch den Einbau neuer Anlagentechnik in Verbindung mit regenerativen Energien der Umsetzer - oder besser gesagt - der „Macher“ der Energiewende im Gebäude in unserem Land.

Die Möglichkeiten und Chancen, die mit dem Thema Nachhaltigkeit einhergehen, sind für die Handwerksbetriebe selbst vielfältig und wertvoll. Dies kann sich beispielsweise in einer nachhaltig angelegten Ausbildung, Mitarbeiterbindung oder dem sozialen Engagement des inhabergeführten SHK-Betriebs inner- und außerbetrieblich widerspiegeln.

Anlass für den Fachverband, den Mitgliedsbetrieben 2022 einen Praxisleitfaden „Nachhaltige Unternehmensausrichtung im SHK-Betrieb“ an die Hand zu geben. Der Leitfaden ist sowohl für Unternehmen gedacht, die aktuell starten möchten, als auch für „Fortgeschrittene“, die bereits einiges in Sachen Nachhaltigkeit tun. Er ermöglicht eine Bestandsaufnahme des aktuellen Statusquo und gibt darüber hinaus Inspirationen für weitergehende Maßnahmen.

SHK Serviceportal

Die SHK-Berufsorganisation bietet den Innungsfachbetrieben mit dem Serviceportal SHK ein gemeinsames Portal für die Digitalisierung von Kundenanfragen.  

Mit dem herstellerneutralen und unabhängigen Serviceportal SHK  erhalten SHK-Betriebe auf direktem Weg digitale Anfragen der Verbraucher. Mit nur wenigen Antworten können potentielle Kunden ihren Fachbetrieb zu den konkreten Gegebenheiten im Eigenheim informieren. Die registrierten Fachbetriebe erhalten damit eine detaillierte Beschreibung der Erfordernisse vor Ort und können den gesamten Vorgang digital in den eigenen Betriebsprozess aufnehmen.

Darüber hinaus besteht für die im Serviceportal SHK registrierten Innungsbetriebe die Möglichkeit zur exklusiven Nutzung des  SHK-FörderProfi. Ein externer Dienstleister unterstützt die Betriebe hierbei auf Wunsch kostengünstig dabei, die staatlichen Fördergelder für Heizsysteme im Auftrag der Kunden zu beantragen und gewährt unter gewissen Voraussetzungen sogar eine „Fördergarantie“ gegenüber den Kunden. Dabei erhalten die Betriebe nicht nur einen Überblick über alle aktuellen staatlichen Förderprogramme, sondern der SHK-FörderProfi erledigt auch den gesamten bürokratischen Aufwand und bietet den Unternehmen damit mehr Zeit für das Wesentliche.

Ende 2022 waren folgende Abfragestrecken verfügbar

Sanitär:

  •     Badsanierung
  •     Trinkwasserinstallation
  •     Regenwassernutzung

Heizung:

  •     Heizungsmodernisierung
  •     Heizungswartung
  •     Heizungsprüfung
  •     Pumpencheck

Klima:

  •     Wohnungslüftung
  •     Luftfilter und Luftreiniger

Klempner:

  •     Dach
  •     Fassade
  •     Dachentwässerung

SHKBW Standortmanager: online und lokal gefunden werden

Der Fachverband hat für seine Mitgliedsbetriebe im Jahr 2022 eine innovative Lösung für deren digitale Visitenkarte bereitgestellt. Mit dem SHKBW Standortmanager können die Betriebe ihre Unternehmesdaten online in über 50 Online-Verzeichnissen, Kartendiensten und Apps an einer einzigen Stelle pflegen. Ergänzt wird die digitale Visitenkarte durch ein zentrales Management der Kundenbewertungen. Ein wichtiger Baustein in der Onlinestrategie unserer SHK-Betriebe.

Die Vorteile des SHKBW Standortmanager auf einen Blick:

  1. ein verifizierter Google My Business-Eintrag

  2. ein Eintrag in den führenden digitalen Branchenbüchern

  3. Bewertungsmanagement

  4. Statistiken für mehr Klarheit über die eigene Online-Positionierung

  5. Persönliche Betreuung durch das Fachverband-Team

Konjunkturumfragen und Wirtschaftsdaten

Neben der betriebswirtschaftlichen Beratung der Mitgliedsbetriebe ist die Beobachtung des SHK-Marktes sowie dessen wirtschaftliche Stellung im Gesamtumfeld eine maßgebliche Aufgabe des betriebswirtschaftlichen Referats.

Um das „Stimmungsbild“ unter den Mitgliedsbetrieben unterjährig zu erfassen und für die vielfältigen Lobbyaktivitäten zu nutzen, hat der Fachverband deshalb auch 2022 sowohl seine vierteljährlichen Befragungen zur wirtschaftlichen Situation durchgeführt als auch die verschiedenen Konjunkturumfragen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt.  

Durch die gezielte Auswertung und Aufbereitung der Datenerhebungen konnten wertvolle Informationen für die professionelle Interessenvertretung der SHK-Gewerke gewonnen und genutzt werden.

 

ERFA-Gruppe „SHK-Betrieb der Zukunft“: Fit für 2030

Unter dem Titel „Fit für 2030: Klimaschutzpolitik und die Auswirkungen auf das SHK-Handwerk“ hat sich die ERFA-Gruppe „SHK-Betrieb der Zukunft“ im Frühjahr 2022 in Stuttgart getroffen. Zu diesem zukunftsgerichteten Thema referierte Dr. Martin Pehnt, der Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu), der auch Mitglied im Klimasachverständigenrat Baden-Württemberg ist. Neben den Konsequenzen der aktuellen Klimaschutzpolitik auf das Wirken der Betriebe arbeitete Penth auch heraus, wie wichtig Sanierungen im Bestand sind. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer die Bedeutung der Effizienz in der Wärmewende. Einzelne berichteten von ihren praktischen Erfahrungen beispielsweise bezüglich der Einstellung von optimalen Vorlauftemperaturen und Heizkurven.

Das Herbst-Treffen der ERFA-Gruppe stand im Zeichen der digitalen Zukunft und dem Thema „Gestalten innovativer Geschäftsmodelle im Handwerk“. Referenten des ZDBB (Zentrum für Digitalisierung Region Stuttgart) erläuterten, wie bei der Entwicklung eines zukunfts- und innovationsorientierten Geschäftsmodells idealtypisch vorzugehen ist. Allerdings sollte es selbstverständlich nicht bei der Theorie bleiben: die Teilnehmer kamen im Workshop direkt in die praktische Anwendung. Und wie immer kam auch der Erfahrungsaustausch abseits der eigentlichen Tagesordnung nicht zu kurz. Damit sieht sich der Fachverband jedes Mal in seinem wesentlichen Ziel bestätigt, diesen Austausch innerhalb der organsierten Expertengruppe voranzutreiben.

ERFA-Gruppe Unternehmer

Die Unternehmer-ERFA-Gruppe traf sich im Jahr 2022 erstmals seit Beginn der Coronapandemie wieder an zwei Terminen für jeweils zwei Tage in Präsenz.

In der Frühjahrssitzung wurden die Konsequenzen der aktuellen Klimaschutzpolitik sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Unternehmensausrichtung behandelt. Im Rahmen eines Kostenvergleichs haben die Teilnehmer betriebsspezifische Optimierungspotentiale ermittelt.

Die Herbstsitzung war geprägt vom Themenschwerpunkt „Resilienz“. Ziel war es, die persönliche Widerstandsfähigkeit der Unternehmerpersönlichkeiten zu stärken, die sich wiederum auf das gesamte Unternehmen und die Belegschaft als Ganzes auswirken kann.

Praxisbericht: Umgang mit steigenden Materialpreisen

Die in 2022 konstant gestiegenen Materialpreise mit diversen unterjährigen Preiserhöhungen machten SHK-Unternehmer Max Maier (Name von der Redaktion geändert) zunehmend zu schaffen. Insbesondere die Versuche diverser Vorlieferanten, das Preissteigerungsrisiko vollständig auf das Unternehmen abzuwälzen (Preise bei Lieferung), ohne gleichzeitig verbindliche Liefertermine zu nennen, kamen erschwerend hinzu. Herr Maier blieb aufgrund der vorgenannten Entwicklungen bereits bei einzelnen Aufträgen auf den entstandenen Mehrkosten sitzen, was sich nicht zuletzt auf dessen Liquiditätssituation auswirkte. Aus diesem Grund wandte er sich an das betriebswirtschaftliche Referat des Fachverbandes.

Die betriebswirtschaftlichen Experten behandelten die Thematik „Materialpreissteigerungen“ ausführlich mit Herrn Maier, indem sie praxisnahe Lösungsansätze zur Abmilderung der Problematik aufzeigten.

Konkret wurden im Hinblick auf die Angebotsgestaltung diverse Änderungen vorgenommen, indem diese beispielsweise zukünftig nur noch mit kurzen Bindungsfristen von maximal zwei Wochen und unter Angabe eines konkreten Gültigkeitsdatums ausgestellt wurden.

Angebote, welche erst in fernerer Zukunft realisiert werden sollten, wurden entweder „freibleibend“ oder aber mit einer Preisgleitklausel versehen herausgegeben.

Auch im Hinblick auf die Angebotskalkulation wurden konkrete Vorschläge erarbeitet und umgesetzt. So kalkulierte Herr Maier sogenannte „Puffer“ für etwaige Materialpreissteigerungen und Tariflohnerhöhungen aufgrund der hohen Inflationsraten in seine Angebote ein. Darüber hinaus erfolgte im Bereich der Montage eine verstärkte Verlagerung der Gemeinkostenverrechnung weg vom Material hin zum betrieblichen Vollkostensatz, um im Falle einer notwendig werdenden Offenlegung der Einkaufspreise, im Zuge der Anwendung von Preisgleitklauseln, nur moderate Materialzuschläge ausweisen zu müssen.

Ebenso stellte Max Maier das Bestellwesen im Unternehmen um, indem die Auswahl der Vorlieferanten verstärkt nach Preissicherheitsaspekten vorgenommen wurde (maßgebliches Auswahlkriterium: Preisgarantie zum Bestellzeitpunkt). Darüber hinaus führte er die Einforderung von Vorkassebeträgen beim Kunden zur Finanzierung des Materialeinkaufs ein. Hierbei wurde zugleich die bisherige Skontoregelung so geändert, dass künftig nur noch Skonto auf den vom Kunden geleisteten Vorkassebetrag gewährt wurde und nicht, wie bisher, nach Abschluss der Arbeiten auf den Gesamtbetrag.

Im Bereich der Lagerhaltung erfolge auf Anregung der Berater wieder eine Aufstockung im Schnelldreher-Segment, um verlässliche Einkaufspreise als Kalkulationsgrundlage für die Angebote zu haben.

Nicht zuletzt nahm Maier die Vorselektion von Aufträgen und Auftraggebern nun deutlich ernster, indem er sich verstärkt am damit einhergehenden Preissteigerungsrisiko orientierte und vor allem langfristige Projekte entweder nur mit Preisgleitklauseln anbot oder aber von vornherein ablehnte.

Durch die Anpassungen konnte der Maier'sche Betrieb eine spürbare Verbesserung erzielen und  damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens stärken.

Recht

Aufgrund des Fachkräftemangels werden in den Betrieben vermehrt neue Arbeitszeitmodelle umgesetzt wie die durchgehende oder halbjährige 4-Tage-Arbeitswoche. Diese hat jedoch beispielsweise weitere Folgen für das Arbeitsverhältnis in Bezug auf Urlaubstage, so dass der Fachverband auf Anfrage der Betriebe angepasste Arbeitsverträge erstellt hat.

Daneben besteht zunehmender Beratungsbedarf bei den Handwerksunternehmen wegen der vermehrt anzutreffenden Arbeitseinstellung der Generation Z, insbesondere im Ausbildungsbereich, wo das Rechtliche schlichtweg an seine Grenzen kommt.

Infolge der weiter alternden Arbeitnehmerschaft und der manches Mal darauf beruhenden, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat die arbeitsrechtliche Beratung bezüglich krankheitsbedingter Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen einen größeren Umfang bei der Rechtsberatung eingenommen.

Im Bereich Werkvertragsrecht betrifft ein Großteil der Beratungen nach wie vor die Gewährleistungsfälle. Insbesondere bei Herstellern, die unberechtigter Weise generell eine längere Gewährleistung als zwei Jahre ablehnen. Aber auch Materialpreissteigerungen im Zusammenhang mit Bauzeitverzögerungen waren grundlegende Beratungsthemen. Das 2018 geänderte Werkvertragsrecht im BGB wirkst sich immer stärker bei den Nachträgen aus, da seitdem nach den tatsächlichen Mehrkosten abgerechnet werden kann und nicht mehr die Kalkulation fortgeschrieben werden muss.

Das Widerrufsrecht des Privaten als Verhandlungskeule

Ausgehend von damals üblichen Haustürgeschäften, bei denen der zumeist überraschte Hausbesitzer vom gewieften Verkäufer an der Haustür zum Kauf von fast immer unnützen Gegenständen oder Zeitschriften-Abos überredet wurde, hat der Gesetzgeber 2014 reagiert. Seitdem haben Privatpersonen ein fast allumfassendes Widerrufsrecht, auch zu Lasten von Unternehmen aus dem SHK- und Flaschner-Bereich. Sie können Verträge nunmehr generell ohne jegliche Begründung 14 Tage nach Vertragsschluss und ohne schriftliche Widerrufsbelehrung sogar ein Jahr länger durch den sogenannten „Widerruf“ nichtig werden lassen. Damit kann die Privatperson ihrer Zahlungsverpflichtung – auch bei bereits mangelfrei ausgeführter Leistung – entgehen, sogar ein Wertersatz scheidet aus.

Insbesondere bei Streitigkeiten über die Ausführung und restliche Zahlungsansprüche erinnert sich der Privatkunde gerne an die fehlende schriftliche Widerrufsbelehrung, die ihm am Anfang überflüssig oder sogar suspekt vorgekommen ist.

So war es auch in einem der jüngsten Beratungsfälle beim Fachverband, bei dem ein Klempner-Betrieb um rechtliche Hilfe gebeten hatte. Es ging um Streitigkeiten bezüglich eines komplett neu ausgeführten PREFA-Metalldaches. Der Privatkunde hatte bereits zahlreiche Behauptungen wegen einer aus seiner Sicht mangelhaften Ausführung des Daches erhoben. Verweisend auf ein Gutachten verweigerte er die restliche Zahlung der noch ausstehenden 12.000 Euro aus der Schlussrechnung.

Allerdings hatte der Kunde die Behauptungen wie „miese Ausführung“ auch auf Nachfragen nicht näher dargelegt und das Gutachten nicht zugesendet, so dass auf die Mängelbehauptungen nicht näher eingegangen werden konnte. Aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung und weil der Mitgliedsbetrieb angab, dass der Vertrag mit dem Kunden bei einem Ortstermin geschlossen worden war, empfahl der Fachverband, den Ablauf der Widerrufsfrist in zwei Monaten abzuwarten.

Dies hat der Betrieb getan, jedoch kam zwei Tage vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Privatkunden der Widerruf mit der Aufforderung, die Anzahlung zurückzuüberweisen. Der Kunde bemerkte, er habe kein Interesse an einer Mängelbeseitigung.

Aufgrund dieser gravierenden Folge des Widerrufes haben die Fachverband-Rechtsexperten das Innungsmitglied ein weiteres Mal beraten und aufgefordert, sämtliche Einzelheiten der Auftragserteilung über den gesamten Zeitraum darzulegen. Basieren auf diesen Details und nach juristischer Bewertung der Sachlage ergab sich dann, dass beim gemeinsamen Ortstermin in der Tat alles besprochen hatte. Kunde und Betrieb waren sich über die Ausführung und Zahlung einig. Jedoch wollte der Kunde sich noch mit seiner Ehefrau besprechen und deren Einverständnis einholen. Anschließend wurde die Auftragserteilung per E-Mail an den Betrieb übersandt. Diese Auftragsbestätigung enthielt einen Hinweis auf diesen Zwischenschritt, so dass hier eine Ausnahme von der Verpflichtung zur schriftlichen Widerrufsbelehrung vorlag. Dem Unternehmer gelang es schließlich mithilfe eines Hinweisschreibens des Fachverbandes die Angelegenheit konstruktiv zu klären.
Vom Fachverband lautet daher die klare Empfehlung: Arbeiten Sie bei Privatkunden stets mit schriftlichen Widerrufsbelehrungen, die Sie dem Angebot bereits standardmäßig als Anlage beifügen. Das schont Nerven und Geldbeutel ganz ungemein!

Tarifwesen

Als Arbeitgeberverband gehören Tarifverhandlungen zu den Aufgaben des Fachverbandes. Dabei werden zum einen die gesamtwirtschaftliche Lage beobachtet und analysiert, zum anderen aber auch die tarifpolitischen Entwicklungen verfolgt.