Politik und Verwaltung

Klimaschutz-Sofortprogramm 2022

Das Bundeskabinett hat im Juni 2021 das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen. Mit 8 Milliarden Euro für konkrete Maßnahmen sollen die im neuen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele erreicht werden.

Das Sofortprogramm enthält für den Gebäudebereich Maßnahmen zur Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau und zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Letzteres soll früher als geplant, nämlich bereits 2022, überprüft werden.

Der Fachverband hat gemeinsam mit dem Zentralverband SHK aktiv die Interessen des SHK-Handwerks und seiner Kunden vertreten und zum inoffiziellen Entwurf, der den Verbänden vorlag, Stellung genommen. Das Positionspapier der SHK-Berufsorganisation steht den Mitgliedsbetrieben zum Herunterladen zur Verfügung.

Beim Verbandstag im September haben die Delegierten reagiert und ein Strategiepapier „Klimaschutz 2021“ verabschiedet. In diesem setzt sich das organisierte SHK-Handwerk in Baden-Württemberg mit der Ausgangslage und den Konsequenzen der Klimapolitik auseinander. Chancen und Risiken für das Handwerk werden analysiert und Handlungsoptionen für die Betriebe abgeleitet. Das Strategiepapier hat in den Folgemonaten auch bundesweit große Aufmerksamkeit geerntet.

Fachverband mit Handwerksdelegation in Frankreich

Im Herbst 2021 besuchte eine von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold angeführte rund 60-köpfige Handwerksdelegation das französische Elsass. Mit dabei waren vom Fachverband SHK Baden-Württemberg Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker und der Stellvertretende Vorsitzende Bernd Simon.

In den Gesprächen mit hochrangigen politischen Vertretern der französischen Seite ging es schwerpunktmäßig um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie war diese beeinträchtigt. „Wir steigen jetzt vertieft in fachliche Diskussionen ein, um bürokratische Hürden, die sich in den vergangenen Jahren aufgetan haben, Stück für Stück wieder abzubauen. Eines steht damit fest: Die Zeit der Rückschritte ist vorbei. Das ist insgesamt ein starkes Signal für die deutsch-französische Freundschaft,“ bekräftigte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold betonte, wie wichtig es ist, das Europa von den Betrieben, Mitarbeitern und Auszubildenden wieder mehr gelebt werden kann, insbesondere in den Grenzregionen Elsass und Baden-Württemberg. Dazu brauche es auf beiden Seiten die richtigen Rahmenbedingungen.

Hoffnung macht das in Frankreich geplante Gesetzespaket „Loi 3DS“. Damit soll der Weg geebnet werden für eine differenzierte Behandlung der deutsch-französischen Grenzregion, um dort weitere Hürden für Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger abzubauen.

Neue Photovoltaik-Pflicht-Verordnung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Oktober 2021 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese konkretisiert die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg in Bezug auf die dort aufgeführte Solarpflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. Die sogenannte Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Seitdem besteht die Pflicht, auf Dachflächen von neugebauten Nichtwohngebäuden und Stellparkplätzen, ab einer Anzahl von 35 Parkplätzen, Solaranlagen zu installieren. Die Rechtsverordnung enthält Details zu den Mindestanforderungen für zur Solarnutzung geeignete Dachflächen und Stellplatzflächen sowie zum Umfang der Mindestnutzung. Darüber hinaus werden Schwellenwerte genannt, nach denen die wirtschaftliche Unzumutbarkeit entschieden wird.

Eine Solarpflicht ist auch für Wohngebäude geplant, für den Neubau ab 1. Mai 2022, sowie ab dem 1. Januar 2023 für ein bestimmtes Ausmaß von Dachsanierungen. Der Fachverband nahm zu dem aktuellen Entwurf der Verordnung Stellung und hat im Arbeitskreis an der Weiterentwicklung der Verordnung für Wohngebäude mitgewirkt.

Die neue Feuerungsverordnung 2021 des Landes Baden-Württemberg

Nach fast 25 Jahren wurde die Feuerungsverordnung (FeuVO) novelliert. Die FeuVO des Landes Baden-Württemberg stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung sowie Brennstofflagerräumen. Die neue Version der Verordnung ist am 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Anders als in einigen anderen Bundesländern beinhaltet die FeuVO Baden-Württemberg keine Anforderung bezüglich einer mechanischen Belüftung von Pelletlagern.

Besonders im ländlichen Bereich gibt es in Baden-Württemberg viele Wärmeerzeuger, die mit fester Biomasse befeuert werden. Die Anforderung einer mechanischen Belüftung wäre für die Betreiber solcher Anlagen sehr kostspielig. Insofern hatte sich der Fachverband SHK Baden-Württemberg für eine praktikable Lösung engagiert, um diese im Einklang mit den anerkannten Regeln der Technik in der FeuVO durchzusetzen. So kann die Lüftung über freie oder maschinelle Lüftung nach den anerkannten technischen Regeln erfolgen.

Diesem großen Erfolg gingen mehrere konstruktive Diskussionen im Rahmen des Arbeitskreises Baurecht mit Vertretern des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, mit dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Tübingen voraus. Auch der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) hat dabei fachlich unterstützt.

Insofern gilt der Dank an die Vertreter des Gesetzgebers für deren offenes Ohr und die Bereitschaft, an einer Lösung zu arbeiten, die nicht nur fachlich richtig ist, sondern gleichzeitig die Technologieoffenheit sowie die Einbindung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich unterstützt.

Besonders herausfordernd war die kurze Zeit von der Veröffentlichung bis zum Inkrafttreten der Verordnung – es handelte sich dabei um etwas mehr als einen Monat. Denn, es bestanden noch viele offene Fragen zur konkreten Umsetzung. Der Fachverband hat hier im Interesse der Mitgliedbetriebe schnell reagiert und diese über den Arbeitskreis Baurecht geklärt. Um die Informationen möglichst breit zu streuen, hat der Fachverband zur neuen FeuVo ein Informationsblatt erstellt und ein Webinar aufgesetzt.

Der Dank gilt hier insbesondere dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württemberg sowie dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) für die Zusammenarbeit und Unterstützung. Ganz besonders bedanken möchte sich der Fachverband jedoch bei den Verantwortlichen im zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, für deren Bereitschaft zuzuhören und auf die von uns vorgebrachten Bedenken einzugehen. Nach intensiven Dialogen ist es gemeinsam gelungen, eine praxisgerechtere Formulierung der Anforderungen zu erzielen.

BImSchV: Gemeinsam gegen geänderte Ableitbedingungen

Paragraf 19 der 1. BImSchV soll geändert werden, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat Ende Januar 2021 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Es handelt sich um die sogenannten „Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“.

Dieses Thema wurde in den vergangenen zwei Jahren immer wieder zwischen Vertretern der Politik und der Verbände diskutiert. Von der Problematik, die sowohl das SHK- als auch das OL-Handwerk betrifft, wurde ausführlich auch im Jahresbericht 2020 berichtet.

Ein von der SHK-Berufsorganisation erarbeiteter Formulierungsvorschlag für die Änderung der Ableitbedingungen wurde im Referentenentwurf nicht berücksichtigt. Stattdessen basiert dieser weiterhin auf der umstrittenen Richtlinie des VDI, der VDI 3781 Blatt 4. Diese stellt aus Sicht des Verbandes weder den aktuellen Stand der Technik noch die allgemein anerkannte Regel der Technik dar.

Um dem entgegenzutreten, hat der Zentralverband SHK in Kooperation mit anderen Bundesverbänden, wie beispielsweise dem BDH, dem HKI und dem DEPV, ein Informationspaket für alle betroffenen Kreise erstellt. Zur Sensibilisierung der Politik ist der Fachverband auf seine Innungen zugegangen und hat um breite Unterstützung gebeten, indem diese ihre in den Regionen ansässigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf die unsinnige und folgenschwere Verordnung aufmerksam machen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum 1. Januar 2021 löste die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die bekannten Förderprogramme vom BAFA und der KfW ab.

Es dauerte nicht lang, da warteten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Budnesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einer Reihe an FAQ auf, um den vielen Praxisfragen gerecht zu werden. Beim Fachverband stand das Telefon nicht still, weil häufig nicht klar war, wie die Förderanträge korrekt auszufüllen sind. Neben der Aufklärung der Innungsfachbetriebe dahingehend, setze sich das Referat Technik beim BAFA dafür ein, dass die Antragsformulare angepasst werden.

Für die Technik-Experten des Fachverbandes stand das Jahr 2021 unter dem Zeichen der BEG: unzählige Informationen und Fortbildungsangebote zum BEG wurden erarbeitet und kommuniziert. Lesen Sie dazu mehr in der Rubrik Service.

Steuerliche Förderung: ESanMV regelt Steuerbonus über §35c EStG

Eine Steuerermäßigung, für diejenigen, die an ihren Wohngebäuden energetische Maßnahmen umsetzen, ist Anfang 2020 mit dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ins Leben gerufen worden. Im Juni 2021 trat dann rückwirkend zum 1. Januar die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) in Kraft. ist im Juni 2021 geändert worden. Ergänzend wurde zudem die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen verabschiedet.

"Kamingespräch" mit Martin Grath und Felix Herkens von der Grünen-Fraktion Baden-Württemberg

Wenn auch Mitten im Juli ein "echtes" Kamingespräch keinen Sinn machte, so freute sich die Fachverbandsspitze doch, zwei Vertreter der Grünen zu einem Austausch im Verbandsgebäude begrüßen zu können.

Martin Grath, MdL, Sprecher für das Handwerk und Stellvertretender Arbeitskreis-Vorsitzender Landesentwicklung und Wohnen hatte sich ebenso Zeit genommen wie Felix Herkens, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Arbeitskreis-Vorsitzender für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Austausch mit der CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Natalie Pfau-Weller

Auch wenn ein persönliches Zusammenkommen immer noch die bevorzugte Gesprächsform ist, entschieden sich die Beteiligten im Dezember 2021 für eine Videokonferenz. Dies tat einem sehr guten Austausch keinen Abbruch, die CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Natalie Pfau-Weller zeigte sich sehr interessiert an den Themen des Verbandes.

Pfau-Weller ist im Landtag im Ausschuss Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, stellvertretende Arbeitskreis-Vorsitzende und zuständig für die Themen Stadtklima, Wärmeplanung und resiliente Stadt. Außerdem ist sie in den Ausschüssen Landesentwicklung und Wohnen sowie Verkehr aktiv, so dass für Gesprächsstoff gesorgt war.

Klimaschutz, Zukunft von Heizsystemen, Fachkräfte zur Umsetzung der Energiewende, das EWärmeG Baden-Württemberg waren nur einige Themen, die Vorsitzender Joachim Butz, Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker und Technik-Referatsleiter Jörg Knapp mit der CDU-Politikerin diskutieren konnten.

Joachim Butz als ZVSHK-Vorstand wiedergewählt

Bei der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes SHK 2021 ist der Fachverband-Vorsitzende als Vorstand für den Bereich Bildung und Berufsförderung wiedergewählt worden.

Der Fachverband übermittelte ebenfalls Glückwünsche an den wiedergewählten Präsidenten Michael Hilpert sowie Vizepräsident Norbert Borgmann und die drei Vorstände Andreas Schuh, Frank Senger und Jens Wagner.

"Speed-Debating": Bundestagsabgeordnete stehen dem Handwerk Rede und Antwort

Fachverband-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker hat beim "Speed-Debating" des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) teilgenommen. Wenige Monate vor der Bundestagswahl standen vier Kandidaten dem Handwerk Rede und Antwort: Judith Skudelny (FDP), Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen), Andreas Jung (CDU) und Martin Rosemann (SPD) hatten immer nur eine Minute Zeit um ihr Statement zu platzieren. Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat darüber berichtet.

Handwerk 2025: Quick-Check oder „Was hat die Schuhgröße mit Nachhaltigkeit zu tun?“

Welche Herausforderungen kommen auf das Handwerk zu? Wie stellen Handwerker ihren Betrieb strategisch am besten auf? Was tun gegen den Fachkräftemangel? Und welche Chancen bietet die Digitalisierung dem Handwerksunternehmen?
Antworten auf diese Fragen gibt die Zukunftsinitiative Handwerk 2025, die gemeinsam vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde und vom Land Baden-Württemberg gefördert wird.

Die Schwerpunkte Personal, Digitalisierung, Strategie und Transformation sowie Nachhaltigkeit bestimmen das vielseitige Angebot der Zukunftsinitiative. Sie umfasst individuelle Beratungen, Workshops, Vorträge und Austauschgruppen. Betriebe aller Gewerke können mit dieser Unterstützung ihre Marktchancen für morgen erhöhen.

Kleiner Fußabdruck mit großer Wirkung

Der Fachverband hat sich 2021 zum Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit an der Entwicklung eines CO2-Rechners beteiligt. Der CO2-Fußabdruck des Betriebes – ein erster Überblick seiner CO2-Emissionen – kann mit dem bislang in der Form einmaligen Tool „Quick-Check“ ermittelt werden. Damit können mögliche CO2-Einsparungen identifiziert und in der Folge die Klimabilanz des Unternehmens verbessert werden. Der Quick-Check steht allen Handwerksbetrieben in Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung: https://co2.gr-een.de/quick-check

Künftig werden Auftraggeber und die Öffentlichkeit verstärkt auf den CO2-Fußabdruck von Unternehmen und Dienstleistern achten. So ist zu erwarten, dass das Vorliegen eines CO2-Fußabdruckes, besonders bei institutionellen, öffentlichen oder gewerblichen Auftraggebern, zur Voraussetzung für eine Auftragserteilung gemacht wird. Die Betriebe, welche den Quick-Check und die darauf aufbauenden vertiefenden Angebote wie die Klimaampel nutzen, haben also einen Wettbewerbsvorteil. Der Fachverband empfiehlt den Mitgliedsbetrieben, den Quick-Check zu nutzen. Ein kleiner Fußabdruck sagt hierbei nichts über die Schuhgröße oder das Gewicht des Betriebes aus, sondern zeigt, dass der Betrieb sein Augenmerk auf ökologisches Handeln legt.

ERFA-Gruppe „SHK-Betrieb der Zukunft“: besser kalkulieren – besser zusammenarbeiten – bessere Prozesse

Die im Rahmen der Projektförderung vom Fachverband SHK Baden-Württemberg gegründete ERFA-Gruppe „SHK-Betrieb der Zukunft“ hat sich 2021 zweimal ausgetauscht: im Juni online und im Oktober im Verbandshaus bei einem Präsenztreffen.

Probleme mit Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten beschäftigen die SHK-Betriebe. Um dem Rechnung zu tragen, wurde das Thema „Kalkulation im Handwerksbetrieb“ in den Fokus gerückt. Die ERFA-Teilnehmer erörterten gemeinsam, wie für den eigenen Betrieb eine Kalkulation auf Vollkostenbasis aufgestellt werden kann. Darauf aufbauend wurden die Möglichkeiten einer strategischen Marktpositionierung diskutiert.

Ein weiterer Blick galt den Optionen, wie die Zusammenarbeit mit Steuerberatern optimiert werden kann. Schwerpunktmäßig wurde hierbei auf die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eingegangen und Möglichkeiten aufgezeigt, wie deren Aussagekraft erhöht werden kann.

Die Herbstsitzung stand ganz im Zeichen einer optimierten Auftragsabwicklung sowohl im Kundendienst- als auch im Objektbereich. Aufbauend auf einen Vortrag zum Prozessmanagement erarbeiteten die ERFA-Mitglieder in Gruppen passende Checklisten, welche die SHK-spezifischen Prozesse berücksichtigen. Diese Listen können direkt in der betrieblichen Praxis eingesetzt werden.

Da der Förderzeitraum zum Ende des Jahres 2021 ausläuft, wird der Fachverband die ERFA-Gruppe ab dem Jahr 2022 als nicht-geförderte Gruppe für interessierte Betriebe kostenpflichtig weiterführen.

ERFA der Jungunternehmer: Wie lassen sich Prozesse im Betrieb optimieren?

Prozesse erkennen und verbessern, das wollten Teilnehmer der ERFA-Jungunternehmer lernen. Deshalb traf sich die Fachverband-Erfahrungsaustauschgruppe zu einer zweitägigen Sitzung Ende Oktober und setze sich intensiv mit Abläufen im SHK-Betrieb auseinander. Ziel war es, den Teilnehmern einen praktischen Einblick zu geben, wie Prozesse identifiziert, visualisiert und bemessen werden können.

Nach einer theoretischen Einführung ins Prozessmanagement erarbeiteten sich die Teilnehmer konkrete, idealtypische Muster-Prozesse, um diese sozusagen als „Blaupausen“ im eigenen Betrieb implementieren zu können.

Gemeinsamer Betrieb von Lüftung und Feuerstätte: wie funktioniert es?

Geht es um das gleichzeitige Betreiben von Lüftung und Feuerstätte schiebt der Ofen- und Heizungsbauer die Verantwortung auf den Lüftungsbauer und der Lüftungsbauer wiederum auf die beiden Vorgenannten. Was gilt nun? Wer hat Recht? Diese Fragestellungen hat ein verbändeübergreifender Arbeitskreis auf Bundesebene 2021 nicht nur beantwortet, sondern hierzu auch für alle Beteiligten weitgehende Hilfestellungen erarbeitet.

Engagiert waren dabei nicht nur die Schornsteinfeger und die Lüftungsindustrie, sondern auch das Handwerk, die Heizungsindustrie, Hersteller und Ofenbauverbände. An dieser Stelle ein Dank seitens des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg an die Organisatoren des Verbändearbeitskreises, an den Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) sowie alle Verbände, die mitgewirkt haben.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Erstmalig liegt eine einheitliche Auslegung von gesetzlichen und normativen Anforderungen zu den oben aufgeführten Fragestellungen vor – über alle betroffenen Gewerke und Beteiligten hinweg. Und zwar von den Verantwortlichkeiten jedes Einzelnen bis hin zu den jeweils notwendigen Dokumentationen. Kern des erarbeiteten Informationsblattes ist eine Übersicht, die aufzeigt, wie bei welcher Art von Lüftungsanlage und Feuerstätte unter Beachtung aller technischen und gesetzlichen Vorgaben ein sicherer Betrieb möglich ist. Ergänzt wird die Aufstellung durch Empfehlungen für die praktische Umsetzung und Hinweise zur Dokumentation. Allen Beteiligten war dabei klar, dass sich die Ausarbeitung im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird und stetig an Praxishinweise oder gesetzliche und normative Änderungen angepasst werden muss.

Änderung des Paragrafen 19 1. BImSchV – das verordnete Chaos!

Zum 1. Januar 2022 trat die Änderungsverordnung zur Änderung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV in Kraft. Den Weg dorthin hatte der Fachverband in seinem Jahresbericht 2020 bereits geschildert Maßgeblich betroffen sind neu zu errichtende Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Bestehende Feuerungsanlagen werden nach den bisherigen Vorgaben der 1. BImSchV von 2010 beurteilt.

So weit so gut, könnte man sagen. Aber, weitgefehlt! Bereits im Oktober 2021 hat der Fachverband einen umfassenden Fragenkatalog an das zuständige Umweltministerium Baden-Württemberg übermittelt. Denn bereits nach Verabschiedung im Bundesrat am 25. September 2021 zeichnete sich ab, dass viele Umsetzungsfragen nicht geklärt waren. Leider ließen Antworten sehr lange auf sich warten oder liegen bis heute nicht vor.

Noch im Dezember 2021 wurde von der zuständigen Bund-Länder-Kommission, der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), eine Ad-hoc-Gruppe eingerichtet, um Antworten zu finden, aber Ergebnisse lassen auf sich warten.

In der Zwischenzeit müssen die betroffenen Kreise – Endverbraucher, Planer, Handwerker, Schornsteinfeger – eben sehen, wie sie mit einer schlecht gemachten gesetzlichen Regelung klarkommen.

Kooperation mit dem Brennstoffhandel

Der SHK-Handwerker und der Brennstoffhändler haben mit dem Heizungsbesitzer einen gemeinsamen Kunden. Insofern steht der Fachverband immer wieder im Austausch mit dem Verband für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH).

Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat sich 2021 mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele neu aufgestellt: gemeinsam mit dem Mineralölwirtschaftsverband (MWV) ist es zu "en2x", dem Wirtschaftsverband Fuels & Energie, geworden. Dem Austausch und der Zusammenarbeit im Bündnis "Individuelles Heizen" hat dies keinen Abbruch getan.

Kooperation mit Energieversorgern

Der Fachverband unterstützt seine Innungen zu Fragen der Kooperation und Abstimmung mit Energieversorgern.

Weiterhin ist der Fachverband im Vorstand der Energiegemeinschaft der EnBW sowie im Marktpartnerausschuss der Süwag vertreten.