Service

Ob Innungen oder Innungsfachbetriebe, wer sich an den Fachverband mit einem Anliegen wendet, dem wird umgehend geholfen. Dafür arbeitet ein ganzes Team an Hauptamtlichen in der Geschäftsstelle. Zudem können definierte Gruppen mit speziellen Online-Zugängen Informationen und Materialien rund um die Uhr im Downloadcenter herunterladen.

In den Referaten Technik, Recht und Bildung, Betriebswirtschaft sowie Organisation und Verwaltung sitzen Experten, die telefonisch, per Mail, Brief und auch persönlich im Bedarfsfall mit Rat und Tat unterstützen. Für die einzelnen Bereiche soll im Folgenden einmal genauer dargestellt werden, wie solche Unterstützungs- und Dienstleistungen aussehen, aber auch, in welchen Situationen durch den Service des Fachverbandes Lösungen im Interesse der einzelnen Mitglieder gefunden werden konnten.

Technik und Umweltschutz

Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm hoch, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen - häufig sogar Jahre zuvor - den Weg bereitet.

Stehen die Rahmenbedingungen fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das erforderliche Knowhow bereitzustellen.

Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt - sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.

Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk

Das "Vorschriften-Rad" dreht sich unaufhörlich: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke werden stetig fortgeschrieben und geändert. In der Praxis hat dies manches Mal gravierende Auswirkungen. Im Vorfeld fordern die zuständigen Behörden und Institutionen den Fachverband regelmäßig zu Stellungnahmen auf. Ausführlich informieren wir hierzu im Kapitel Interessenvertretung. So wurden Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:

  1. Entwurf zur Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg
  2. Neue Heizkostenverordnung
  3. Anschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  4. Änderungsverordnung zur Änderung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV
  5. ZVSHK-Entwurf zu "Technische Regeln im Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk - TROL 2021"
  6. Entwurf DIN 18160-1 „Abgasanlagen - Teil 1: Planung und Ausführung“ vom Juli 2021
  7. Technische Regeln Flüssiggas 2021
  8. Überarbeitung der ZVSHK-Merkblätter zur Klempnertechnik
  9. Entwurf Leitlinie Handwerk von Zukunft Altbau

Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen – Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“

Baden-Württemberg hat gewählt und ab Mai 2021 stand die Neuauflage der grün-schwarzen Landesregierung fest. Unter der Überschrift „Jetzt für Morgen – Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ haben die Koalitionspartner formuliert, was sie in den kommenden Jahren gemeinsam vorhaben.

Der Fachverband hat wesentliche, fürs SHK-Handwerk relevante Passagen des Koalitionsvertrages zusammengetragen und für die Mitgliedsbetriebe „übersetzt“, damit die Betriebsinhaber selbst ihre Schlüsse daraus ziehen können.

Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg setzt ambitionierte Ziele

Klimaschutz geht alle an! An dieser Aussage kommen wir als Gesellschaft, aber auch als SHK-Handwerk nicht vorbei, wollen wir die Klimaziele des Pariser Abkommens erreichen. Insoweit sind weitere Anstrengungen notwendig, damit diese Ziele erreicht werden können. In der Konsequenz hat das Ministerium für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Baden-Württemberg im Juni 2020 einen Entwurf zur Novellierung des bestehenden Klimaschutzgesetzes veröffentlicht, zu der der Fachverband eine Stellungnahme abgegeben hatte. Oktober 2020 trat es in Kraft. Bereits im Jahresbericht 2020 prognostizierten die Fachverband-Experten, dass es in der vorliegenden Form nicht lange Bestand haben wird.

Und so kam es dann auch: Seit dem 21. Oktober 2021 ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KS-GBW) in Kraft. Deren Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind ambitionierter und die Solarpflicht wurde erweitert. Die Betriebe erhielten hierzu durch den Fachverband alle wesentlichen Informationen.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiesetz (GEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, das Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in einem Gesetz zusammenzufassen.

Noch 2020 hatte der Fachverband die wichtigsten Änderungen im neuen GEG für die Mitgliedsbetriebe zusammengefasst und Hilfestellungen erarbeitet. Im Januar 2021 ergänzte der Zentralverband SHK diese Materialien durch Bereitstellen eines Kommentars.

Trotzdem traten bei den SHK-Unternehmen noch viele Fragen auf, weshalb der Fachverband Ende Januar 2021 ein Webinar auf die Beine stellte. Unter dem Motto "Das GEG für das SHK-Handwerk auf den Punkt gebracht" konnte Fachverband-Technik-Experte Jörg Knapp für mehr Klarheit sorgen.

Die „Bibel“ des Ofen – und Luftheizungsbauerhandwerks: TROL 2021

Die Technische Regel des Ofen- und Luftheizungsbau, kurz TROL, ist das zentrale technische Regelwerk im Ofen- und Luftheizungsbau-Handwerk. Es handelt sich um ein Kompendium für handwerklich errichtete Einzelfeuerstätten, wie beispielsweise Kachelöfen, Heizkamine und Hypokausten. Die letzte Überarbeitung der TROL ist 2010 in Kraft getreten – seitdem hat sich einiges getan. Insoweit hatte der Zentralverband SHK bereits 2018 entschieden die TROL 2010 zu überarbeiten, womit er die Projektgruppe TROL beauftragte, in die der Fachverband SHK Baden-Württemberg einen Experten entsendete.

Viele Kapitel mussten wesentlich überarbeitet werden. Neue Vorgaben sowohl auf europäischer Ebene, zum Beispiel im Rahmen der ErP-Richtlinie, bei der Gasgeräte-Verordnung, als auch auf nationaler Ebene, wie beispielsweise im Baurecht durch die Einführung der MVV-TB, Änderungen beim Brandschutz und bei der Verbrennungsluft-Nachweisführung führten letztendlich dazu, dass große Teile der bestehenden TROL sozusagen „auf den Kopf gestellt“ werden mussten. Auch viele Praxishinweise flossen mit ein.

Die Arbeiten zur neuen TROL wurden im Herbst 2021 abgeschlossen. Durch die tiefgreifenden Änderungen und Neuerungen war klar, dass die praktische Umsetzung ohne Schulung nicht möglich sein würde. Anlass für die Projektgruppe, sich im Berichtsjahr parallel zu den letzten Arbeiten an der TROL selbst, zusätzlich ein Schulungskonzept zu erarbeiten.

Sehr schnell wurde deutlich, dass die TROL-Experten nicht „durch das Land ziehen“ könnten, um allen Ofen- und Luftheizungsbauern und Interessierten die Inhalte der TROL 2021 „vor Ort“ näher zu bringen. Daher fiel die Wahl auf eine Fortbildung in Form einer Webinar-Reihe. Aus zeitlichen Gründen konnte deren Start erst 2022 erfolgen.

Mit dieser bundesweiten Webinar-Reihe endet jedoch die TROL-Schulung bei weitem noch nicht, zumindest nicht in Baden-Württemberg. Die Fachgruppe OL im Fachverband hat in ihrer Herbstsitzung 2021 beschlossen, dass 2022 eine Vor-Ort-Schulung realisiert werden soll. Die Entscheidung fiel auf einen zentralen Veranstaltungsort und ein zweitägiges Angebot.

An dieser Stelle gilt ein großer Dank Tim Froitzheim vom ZVSHK für seine unermüdliche Arbeit und seine Anstrengungen, die zum Teil detailversessenen Mitglieder immer wieder „auf Spur“ zu bringen. Ein herzliches Dankeschön geht auch an alle Mitglieder der Projektgruppe, für die spannende, wenn auch teilweise sehr emotionale Zusammenarbeit – das Ergebnis nach nunmehr drei Jahren Arbeit kann sich wahrlich sehen lassen.

Kampf um die Novellierung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV

Seit Jahren beschäftigt das Thema Ableitbedingungen sämtliche "Player" im Sektor um feste Brennstoffe wie Holz und Pellets. Worum geht es? Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes/Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, besser bekannt als 1. BImSchV,  enthält einen Paragrafen 19 zu den „Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. Dieser soll novelliert werden.

Die Novellierung hätte jedoch zur Folge, dass Schornsteine sehr hoch würden, was zum einen Einfluss auf die Verbrennungseffizienz hätte. Zum anderen soll jedoch mit der VDI-Richtlinie 3781-4 eine Richtlinie zum Tragen kommen, die weder den Stand der Technik noch die allgemein anerkannte Regel der Technik widerspiegelt.

Der Fachverband hat hier in Kooperation mit anderen Verbänden und Akteuren intensive Interessenvertretung und Informationsarbeit geleistet, lesen Sie dazu mehr im Kapitel Interesssenvertretung. Ende des Jahres wurde den Betrieben ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt, in der die Konsequenzen der geänderten Ableitbedingungen zusammengestellt  und offene Fragen erläutert wurden.

Die neue VDI 2035

Die VDI 2035 ist eine deutsche Richtlinie, die technische Vorgaben enthält, damit Schäden in Warmwasser-Heizanlagen vermieden werden. Sie ist für Heizungsbauer verpflichtend, wenn diese Anlagen nach den allgemein gültigen Regelwerken errichten oder sanieren.

Die Richtlinie VDI 2035 -Blatt 1 ist im März 2021 neu erschienen. Sie behandelt die Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion. Das neue Blatt 1 fasst dabei das vorherige Blatt 1 zur Steinbildung und das Blatt 2 zur Korrosion zusammen. Damit erfolgt nun in der Richtlinie eine allumfassende Betrachtung des Heizwassers.
Um Wärmeerzeuger besser vor Steinbildung zu schützen, wurden die Anforderungen an das Füll- und Ergänzungswasser bezüglich der Gesamthärte verschärft. Im Gegensatz zur alten Version der VDI 2035 fordert die aktuelle Version, dass zwingend ein Anlagenbuch zu erstellen ist. Dieses muss zur Abnahme vorliegen.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen an Füll-, Ersatzwasser und Heizwasser können zu Schäden im Heizungssystem führen. Dies gilt gleichermaßen sowohl für Systeme im Neubau als auch im Bestand. Je nach System kann die Beseitigung der Schäden mit hohen Kosten verbunden sein. Deswegen empfehlen die Fachverbände SHK den Mitgliedsbetrieben sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und alle durchgeführten Maßnahmen konsequent zu dokumentieren.

Der Fachverband hat zur neue Richtlinie ein Merkblatt erstellt und bietet regelmäßig eintägige Schulungen hierzu an.

 

Novellierung der TRF 2021

Die Technische Regel Flüssiggas (TRF) ist die anerkannte Regel der Technik und definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen.
Die bisher gültige TRF aus dem Jahr 2012 ist novelliert worden und im Mai 2021 in komplett überarbeiteter Form neu erschienen. Grund für die notwendig gewordene Überarbeitung war unter anderem die Angleichung des Wortlautes der TRF an die TRGI 2018, damit im gesamten Bereich Gasverbrennung sozusagen „mit einer Stimme“ gesprochen wird.

Der Fachverband hat im Vorfeld nicht nur eine Stellungnahme zum Entwurf der TRF abgegeben, sondern im Berichtsjahr außerdem an einer Train-the-Trainer-Veranstaltung teilgenommen, um seine Mitgliedsbetriebe anschließend bestmöglich beraten zu können. Im Jahr 2022 sollen die Innungsbetriebe von Schulungen profitieren, für die der Fachverband eine Kooperation geschlossen hat.

Richtig Lüften unter Pandemie-Bedingungen

Die Lüftung von Innenräumen hat mit der Corona-Pandemie einen enormen Vorschub erfahren. In Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) hat der Fachverband daher ein Informationsblatt zum richtigen Lüften unter Pandemie-Bedingungen erarbeitet.

Darin wird über die richtigen Lüftungsmaßnahmen zur Steigerung der Hygiene in Räumen aufgeklärt. Der Leser erhält einen Sachstand in Bezug auf die Minimierung des Infektionsrisikos durch Viren und Bakterien. Ergänzend zum Informationsblatt wurde Anfang 2021 ein Webinar in Zusammenarbeit mit dem FGK veranstaltet.

Im Sommer 2021, gegen Ende der Ferien, hat das Land Baden-Württemberg ein sehr gut dotiertes Förderprogramm für Raumluftfiltergeräte für Schulen und Kindertagesstätten aufgelegt. Der Fachverband hat gemeinsam mit dem FGK hierfür ein entsprechendes Formular erarbeitet, mit dem die Inbetriebnahme der Raumluftfiltergeräte protokolliert werden muss. Wichtig dabei war, die durchgeführte Arbeit sowie die Förderfähigkeit des Vorhabens zu dokumentieren.

Wasserversorgung und -entsorgung

Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene ist in der Öffentlichkeit ein vielbeachtetes Thema. Regelmäßig werden in den Medien Meldungen über Legionellenfunde in Trinkwasser-Installationen veröffentlicht. Damit ist dieses Aufgabenfeld auch für die Fachbetriebe von großer Bedeutung. Sie profitieren bei der Umsetzung der Trinkwasserhygiene bei ihren Kunden von vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Fachverbandes.

Die Aktualisierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie, die in den nächsten Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird dieses Tätigkeitsfeld in Zukunft stärker in den Fokus rücken.

So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum "SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers". Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen. Vertiefend bietet der Fachverband einen Workshop zur Gefährdungsanalyse an, der sich intensiv mit der Durchführung einer solchen befasst.

Tool unterstützt bei Gefährdungsanalysen

Um den Fachbetrieben bei Gefährdungsanalysen Unterstützung zu bieten, hat der Fachverband mit dem Anbieter des Tools „DomaCheck Inspector Wasser“ eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, so dass Innungsfachbetriebe von Sonderkonditionen profitieren.

Was kann dieses Tool? Diese Erfassungs- und Auswertesoftware unterstützt bei der Erstellung und Dokumentation von nach Paragraf 16 (7) TrinkwV. Änderungen in Normen, technischen Regelwerken oder gesetzlichen Anforderungen werden laufend aktualisiert, so dass die Betriebe zu jeder Zeit auf dem neusten Stand der technischen Datenverarbeitung und normkonformen Dokumentation sind.

Ergänzend wurde ein Online-Workshop durchgeführt, der sich mit den Grundlagen der Gefährdungsanalyse befasst und die Betriebe im Umgang und Einsatz des Tools schult.

Gefahrstoffe

Überwachungsgemeinschaft

Dank der ÜWG Heizölkunden weiterhin im Fokus

Obwohl die Ölheizung im Neubau kaum noch zum Einsatz kommt, gibt es in Baden-Württemberg noch ungefähr 950.000 Ölheizungsanlagen im Bestand. An solchen Anlagen dürfen nur nach Wasserrecht zertifizierte Fachbetriebe tätig werden können, wenn der zugehörige Tank mehr als 1.000 Liter Volumen aufweist. Diese Anlagen stellen also nach wie vor einen Marktanteil dar und die Betreiber benötigen Fachbetriebe, welche diese Anlagen rechtsicher und kompetent betreuen.

Daher bleibt die beim Fachverband angesiedelte Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., kurz ÜWG, ein wichtiger Garant, um den Betrieben das rechtlich abgesicherte Arbeiten an Heizölanlagen zu ermöglichen.

Die ÜWG ist eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft im Sinne der zugrundeliegenden Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. Sie verleiht den von ihr überwachten Betrieben eine Zertifizierung nach Paragraf 62 AwSV, womit diese dann an den genannten Anlagen tätig werden können.

Die Landesstelle der ÜWG

  • schult die betrieblich verantwortlichen Personen, so dass diese die erforderliche Sachkunde nachweisen können
  • führt mit Unterstützung von Fachprüfern die alle zwei Jahre erforderliche Betriebsprüfung durch
  • verleiht die Zertifizierung und verlängert diese bei Bestehen der Prüfung um jeweils zwei Jahre
  • führt die vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnehmen für die betrieblich verantwortlichen Personen durch
  • berät die Fachbetriebe zu technischen und organisatorischen Fragestellungen und
  • bietet für die Monteure Schulungen zur Auffrischung der Kenntnisse im Heizölbereich.

Die Fortbildungsmaßnahmen und die Monteurschulungen haben sich als Onlineschulung inzwischen erfolgreich etabliert. Im Berichtsjahr hat die Landesstelle Baden-Württemberg der ÜWG rund 830 Betriebe in der Überwachung. 15 Betriebe wurden neu zertifiziert und 250 Fachbetriebsüberprüfungen durchgeführt. 370 Teilnehmer konnten die Fortbildungsschulung absolvieren und 280 die Monteurschulungen.

Novellierung der Gefahrstoffverordnung und neue Asbest-Schulungskonzepte

Mit den in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Regelungen sollen Beschäftigte und Verbraucher vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld geschützt werden. Die neue Gefahrstoffverordnung liegt seit dem ersten Quartal 2022 als Referentenentwurf vor und soll bis Mitte 2022 rechtskräftig erscheinen. Im Zuge dessen müssen neue Schulungskonzepte für Asbestschulungen entwickelt werden. Für diese Umstellung hat der Fachverband als Lehrgangsträger vier Jahre Zeit.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird nochmal die Verpflichtung konkretisiert, dass alle Mitarbeiter, die an asbesthaltigen Produkten arbeiten, mindestens Grundkenntnisse im Bereich Asbest besitzen müssen. Hierfür wird es eine eintägige Schulung für Monteure geben, die unter anderem vom Fachverband für Innungsfachbetriebe angeboten wird.

Darüber hinaus sollen die Bauherren zukünftig mehr in die Verantwortung genommen werden, indem vor Beginn jeder Baumaßnahme in älteren Gebäuden eine verpflichtende Schadstofferkundung durchgeführt werden muss. Damit die Mitgliedsbetriebe dem Kunden gegenüber als kompetenter Partner auftreten können, hat der Fachverband ein Rahmenabkommen mit der Firma Eurofins für die Asbestbeprobung abgeschlossen. Innungsfachbetriebe können dadurch kostengünstig, unkompliziert und deutschlandweit Asbestbeprobungen durchführen.

Damit der Verband in Zeiten des fachlichen Umbruchs im Bereich Asbest für seine Mitglieder stets auf dem Laufenden ist, haben die Fachverband-Experten 2021 an mehreren Informationsveranstaltung der BG Bau teilgenommen. Die Umstellung des Schulungskonzepts auf die neue Verordnung soll in Zusammenarbeit mit der BG Bau schnellstmöglich erfolgen. Selbstverständlich wurden aber die bisherigen Schulungen zu der Thematik auch 2021 mehrfach angeboten.

 

Beratung: Praxisberichte machen Nutzen deutlich

Nach dem Mehrwert ihrer Mitgliedschaft befragt, heben viele Innungsfachbetriebe die Beratungsleistung hervor. Anhand von realen Situationen aus dem Beratungsalltag unserer Techniker möchten wir diesen Mitgliederservice darstellen. Verwendete Namen sind selbstverständlich frei erfunden.

Welcher Werkstoff ist der richtige?

In einem etwa 40 Jahre alten Haus ist ein Stück verzinktes Rohr aufgrund von Lochfraß undicht. Das Haus befindet sich in einer Wohnanlage mit verschiedenen Einfamilienhäusern. Die Heizung und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Heizzentrale.

Die Trinkwassertemperatur ist deutlich über 60 Grad Celsius eingestellt, damit auch das am weitest entfernt liegende Haus noch 60 Grad warmes Wasser erhält. Solche dauerhaft hohen Temperaturen sind für verzinkte Stahlrohre sehr problematisch. Die Gefahr einer Korrosion ist sehr hoch.

Da es sich um eine verzinkte Warmwasserleitung handelt, ist der einfache Austausch nicht mehr zulässig. Der Betrieb Schellhammer bittet den Fachverband um Beratung, welche Rohrwerkstoffe hier zum Einsatz kommen können und wie mit der Temperaturregelung zu verfahren ist.

Welche Rohrwerkstoffe sind für den Austausch des Teilstücks zulässig? Die Recherche der Spezialisten des Fachverbandes kommt zu folgendem Ergebnis:

Zuerst einmal sind unter Temperaturgesichtspunkten alle zugelassenen Rohrwerkstoffe, mit Ausnahme von verzinktem Stahl, für den Austausch zulässig. Das vorliegende Problem ist wahrscheinlich, dass die Installation mit zu hohen Temperaturen betrieben wird. Richtig wäre ein abgeglichenes Zirkulationssystem, das nach der 60/55 Grad-Regel betrieben wird, nämlich am Abgang aus dem Trinkwassererwärmer mit 60 Grad Celsius und an keiner Stelle der Zirkulation weniger als mit 55 Grad Celsius.

Nach DIN 1988-2 Tabelle 1 sind die Mindestanforderungen an Rohrsysteme, dass diese bei einer Temperatur von 70 Grad Celsius auf eine Soll-Lebensdauer von 49 Jahren ausgelegt sein müssen. Bei einer Temperatur von 80 Grad Celsius sinkt die geforderte Lebensdauer auf ein Jahr.

Es wäre also wichtig, zu messen, welche Temperaturen in der besagten Installation vorherrschen. Werden regelmäßig Temperaturen von 70 Grad Celsius überschritten, so empfiehlt es sich, den Hersteller des Rohrsystems, welches eingesetzt werden soll, zu kontaktieren. Mit ihm sollte abgestimmt werden, ob sein Rohrsystem für den vorliegenden Fall geeignet ist. Bei Temperaturen bis zu 70 Grad Celsius sind alle zugelassenen Rohrsysteme geeignet und verwendbar.

Bringt man noch die Fließregel ins Spiel, so können keine Rohre aus Kupfer oder Kupferlegierungen verwendet werden. Die Fließregel aus der DIN EN 806-4 bezieht sich auf Kupfer und Kupferlegierungen, nicht auf Edelstahlrohre. Ob Edelstahlrohre eingesetzt werden können, muss beim Rohrhersteller erfragt werden.

Fazit für den beschriebenen Fall: Vorausgesetzt, das System bleibt bei Temperaturen unter 70 Grad Celsius, wäre wahrscheinlich ein Kunststoffverbundrohr die geeignete Wahl, es sei denn ein Hersteller von Edelstahlrohren bescheinigt, dass sein System geeignet wäre.

Arbeitshilfen

Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband  Formulare und Kommentare heraus, die regelmäßig überarbeitet werden. Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben anschließend rund um die Uhr im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de zur Verfügung. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.

Corona

Hilfestellungen in Pandemiezeiten

Wie 2020 so hat die Corona-Pandemie auch dem Jahr 2021 ihren Stempel aufgedrückt und die SHK-Betriebe unter anderem betriebswirtschaftlich herausgefordert. In diesem Zusammenhang wurde das Unterstützungspaket für SHK-Betriebeaufgrund der dynamischen Entwicklung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Dieses Informationspaket hatte der Fachverband 2020 exklusiv für seine Mitglieder geschnürt. Es beinhaltet zahlreiche Hilfestellungen und Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und hilft ihnen, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen und eine gegebenenfalls eintretende Krisensituation möglichst unbeschadet zu überstehen.  

Die Corona-Pandemie brachte für die Betriebe jedoch nicht allein zusätzlichen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende betriebsinterne Kosten.  

Insbesondere durch die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung festgelegten, verbindlichen Testangebote für Mitarbeiter kamen teils erhebliche, zusätzliche finanzielle Aufwendungen auf die Betriebe zu. Diese galt es im Rahmen der betrieblichen Kalkulation zu berücksichtigen. 

Der Fachverband hat deshalb exklusiv für seine Mitgliedsbetriebe eigens ein spezielles Kalkulations-Tool zur Berechnung der Corona-Hygieneaufwendungen entwickelt. Dieses steht auf der Fachverband-Homepage im Downloadcenter zur Verfügung und unterstützt die Unternehmen bei der korrekten Kostenermittlung. Darüber hinaus wurden weitergehende Hilfestellungen und Musterformulierungen zur Realisierung der notwendigen Preisanpassungen bereitgestellt. 

Auch in der Kommunikation war das Thema vorherrschend.