Politik und Verwaltung

Fachverband mit BWHT auf Delegationsreise in Brüssel

Der European Green Deal, Digitalisierungsstrategien, Künstliche Intelligenz und Datenwirtschaft sowie der dringend nötige Bürokratieabbau waren Themen einer zweitägigen Delegationsreise des BWHT-Beirates nach Brüssel im Februar 2020. Für das SHK-Handwerk mit dabei waren Fachverband-Vorsitzender Joachim Butz und Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker.

Erst im Dezember 2019 hatte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, den  "European Green Deal" als Kampf gegen den Klimawandel, vorgestellt. Das Konzept hat das Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Dies hat große Auswirkungen – auch auf das SHK-Handwerk. Entsprechend wichtig war es, sich im Rahmen Delegationsreise über die ehrgeizigen Ziele aus erster Hand zu informieren und Einschätzungen über die Auswirkungen zu treffen.

Auch mit Strategien für Industrie und Mittelstand sowie einer Digitalstrategie will die Kommissionspräsidentin zur digitalen Aufholjagd "Made in Europe" im Bereich der Datenwirtschaft und der Künstlichen Intelligenz ansetzen. Mehr als genug gute Gründe für den Beirat des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), das Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments zu suchen, um die Interessen des Handwerks deutlich zu machen – bevor konkrete Gesetze und Regelungen, die möglicherweise mehr Belastungen bringen, verabschiedet sind.

ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer ließ es sich nicht nehmen, die Schwerpunkte des deutschen Handwerks vorzustellen und mit den Kollegen  zu diskutieren. Eines der wichtigsten Themen war dabei die immer größer werdenden bürokratische Belastungen der Handwerksbetriebe – ein Thema, das sich als roter Faden durch nahezu sämtliche Gespräche der beiden Tage in der belgischen Hauptstadt zog. Besonders die Entsenderichtlinie mit der schon berüchtigten A1-Bescheinigung sorgte für "Temperatur". Gerade kleinere Handwerksbetriebe, die gelegentlich  grenzüberschreitend arbeiten, können den bürokratischen Aufwand schlicht nicht stemmen. Die Gesprächspartner, allen voran die baden-württembergischen EU-Abgeordneten Andreas Glück (FDP), Andreas Schwab (CDU) und Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne), zeigten Verständnis und sagten zu, sich für Erleichterungen einzusetzen.

  

Technischer, aber nicht weniger bedeutsam ging es beim Vortrag von Stefan Otten zu, der in der EU-Kommission für die Daten- und Plattformwirtschaft zuständig ist. Besonders die Vertreter des KFZ-Gewerbes, des SHK- und des Elektrohandwerks konnten ihm ihrerseits wichtige Hinweise zu Einschränkungen liefern, die den Handwerksbetrieben drohen, wenn Hersteller und Plattformanbieter nicht zu einem fairen Datenzugang verpflichtet werden.

Bei Kristin Schreiber, in der EU-Kommission zuständig für den Binnenmarkt, ging es vor allem um die neue KMU-Strategie. Aus Sicht des Handwerks muss hier geregelt werden, dass künftig auch für kleine und mittlere Betriebe der Zugang zu geeigneten Finanzierungsformen gesichert ist, dass Förderprogramme beibehalten werden – und natürlich bürokratische Belastungen abgebaut werden. Die Handwerker machten deutlich, dass "Green Deal" und Energiewende nur mit dem Handwerk ein Erfolg werden könnten. Deshalb dürfe es umgekehrt nicht mit unzumutbaren Belastungen bei Förderung und Finanzierung konfrontiert werden.

Highlight am Abend war ARD-Hörfunkkorrespondent Ralph Sina, der so eindrücklich wie unterhaltsam schilderte, warum die Europäische Union zu einem neuen Verständnis ihrer Rolle in der Welt kommen müsse.

Gespräch mit Umweltminister Franz Untersteller

Am 12. Oktober 2020 konnte der Fachverband in einem Gespräch mit Umweltminister Franz Untersteller seine Positionen zur Energiewende, zur zukünftigen Wärmeversorgung sowie zum Stellenwert des SHK-Handwerks verdeutlichen. Ursprünglich war der Austausch bereits für das Frühjahr 2020 vorgesehen, musste aber aufgrund der Pandemie auf den Herbst verschoben werden. An dieser Stelle gilt der Dank des Fachverbandes Minister Untersteller, dass trotz der schwierigen Umstände doch noch ein Gespräch möglich war, selbstverständlich unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorgaben.

Im Zuge des Treffens konnte der Fachverband die Auswirkungen der Pandemie auf das SHK- und OL-Handwerk darlegen. Ausdrücklich wurden Bedenken vorgetragen, wie sich die geplante Einführung einer verpflichtenden Wärmeplanung durch die Kommunen auswirken wird. Zumal sich hier bereits in den letzten Jahren ein steigender Einfluss der Kommunen auf den Wärmemarkt abzeichnet. Die Kommunen arbeiten verstärkt mit Maßnahmen wie Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge an bestehende oder neue Nahwärmenetze sowie Quartierslösungen. Der Fachverband betonte im Gespräch, dass ein gleichberechtigtes Nebeneinander von zentralen und dezentralen Wärmeerzeugungssystemen entscheidend für das Gelingen der Wärmewende ist. Insoweit muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine Technologieoffenheit gewahrt bleibt und gesetzliche Vorgaben nur da eingeführt werden, wo sie zum Gelingen der Energiewende unabdingbar sind.

Ein weiteres Thema war die mögliche Änderung der Ableitbedingungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe innerhalb der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes/Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Dabei übergab der Vorsitzende des Fachverbandes Joachim Butz einen eigenen Vorschlag des Handwerks und der Feuerstätten-Industrie zur Änderung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV. Er bat darum, diesen Vorschlag in die Diskussion zur Änderung der 1. BImSchV auf Bundesebene einzubringen.

Was für eine Rolle ein Kochbuch im Laufe der Unterhaltung gespielt hat, lesen Sie in dem ausführlichen Bericht hier.

 

  

Da Franz Untersteller bei der Landtagswahl 2021 nicht mehr kandidierte, war es das letzte offizielle Gespräch mit ihm als Umweltminister des Landes Baden-Württemberg. Insofern möchte der Fachverband sich an dieser Stelle für den intensiven Austausch und die sehr gute Zusammenarbeit mit ihm persönlich wie auch mit seinem Ministerium ganz herzlich bedanken.

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist im Dezember 2020 verabschiedet worden und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Novelle war erforderlich, da mit Beginn des Jahres 2021 die Förderung für die sogenannten „alten“ Photovoltaik-Anlagen ausgelaufen wäre. Für diese Anlagen wurde nun eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2027 gefunden, indem eine feste Einspeisevergütung in der Höhe des Marktwertes der Anlage ausgezahlt wird.

Im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren haben Verbände die Möglichkeit der Stellungnahme. Leider beobachtet der Fachverband in letzter Zeit, dass der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum immer kleiner wird. Und der Druck, nichts zu übersehen und eine adäquate Stellungnahme herauszubringen, damit immer größer. Um dies einmal zu verdeutlichen: Für die über 140 Seiten EEG-Novelle in perfektem „Beamten-Deutsch“ hatten die Technik-Referenten nur eine Woche, sprich fünf Arbeitstage Zeit. Fünf Tage, um zu lesen, zu vertehen, Konsequenzen abzuleiten, diese zu diskutieren und dann wieder in einen Stellungnahmentext zu "gießen". Dank der Unterstützung durch Kollegen, beispielsweise vom Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und von Prof. Dr.-Ing. Bernd Thomas als Vorsitzendem des Arbeitskreises Dezent, war eine fristgerechte Abgabe möglich.

Zwei Punkte waren in der Stellungnahme von zentraler Bedeutung:

  1. die Befreiung der EEG-Umlagen für den Eigenverbrauch bei Anlagen mit bis zu 30 kW für eine maximale Menge von 30 MWh selbst verbrauchten Stroms. Zuvor war diese Grenze nur leistungsbezogen und lag bei 10 kW.
  2. nur Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 7 kW müssen Smart-Meter installieren.

Experten sind sich jedoch einig, dass die in der Novelle vereinbarten Ausbaupfade für die regenerative Stromerzeugung (Wind und Solar) nicht ambitioniert genug sind, um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erfüllen. Deswegen wird allgemein empfohlen, das EEG schnellstmöglich an die notwendigen Ausbaupfade anzupassen. Das bedeutet, auch dieses Thema wird uns 2021 weiter beschäftigen.

EWärmeG: Anrechnung von Hybridwärmepumpen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die Anrechnung von Umweltwärme, die durch eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird, als Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbaren Energien.

Nun liegt der Fokus des EWärmeG auf Heizungssanierungen im Bestand. Obwohl die Wärmepumpe ein wichtiger Motor zur Erreichung der Klimaschutzziele ist, hat sie aufgrund der im Bestand oftmals benötigten hohen Vorlauftemperaturen einen schweren Stand. Doch Lösungen sind vorhanden: häufig ist der Einsatz von Hybridanlagen die einzige Möglichkeit, einen effizienten Wärmepumpenbetrieb in unsanierten Gebäuden sicherzustellen. Diese Kombination aus einer Wärmepumpe und einem konventionellen Wärmeerzeuger ist jedoch im Nachweisverfahren des EWärmeG nicht vorgesehen!

Da solche Anlagen allerdings problemlos im Rahmen der BAFA-Förderung installiert werden können, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg entschieden, die Regelung im Hinblick auf die Bewertung von Hybridwärmepumpen anzupassen. In diesen Prozess ist der Fachverband eng eingebunden.

Erschwerend für den Abstimmungsprozess kam jedoch hinzu, dass infolge europäischer und entsprechend bundesweiter Änderungen im Zuge der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie die Jahresarbeitszahl (JAZ) bei Wärmepumpen wegfiel. Die Öko-Design-Richtlinie schreibt nun die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ (ETAs) als Bewertung der Wärmepumpeneffizienz vor. Die Bewertung nach JAZ ist allerdings Teil des EWärmeG. Insofern hoffen alle Beteiligten auf eine produktive Diskussion und entsprechend positive Lösungen im Jahr 2021.

Austausch mit Daniel Karrais, MdL und Energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

Die Gefahr der Monopolisierung der Wärmeversorgung war Thema eines Gesprächs zwischen dem Fachverband und dem Energiepolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais MdL im Januar 2020.

Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker und Geschäftsführer Dietmar Zahn sensibilisierten Karrais für die Problematik von zunehmenden Anschluss- und Benutzungszwängen bei Wärmenetzen.

Mit ein Anlass war ein Beitrag des Magazins "Der Spiegel" mit dem Titel "Unheilige Allianz“, welchen der Fachverband den energiepolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen zugesendet hatte. Mit der FDP besteht eine große Übereinstimmung in der Ablehnung von Anschluss- und Benutzungszwängen. Der Fachverband empfahl, dass eine staatliche Förderung für den Bau von Wärmenetzen nur erfolgen sollte, wenn kein Anschluss- und Benutzungszwang für das Wärmenetz vorgesehen ist.

 

Novellierung der Feuerungsverordnung des Landes Baden-Württemberg

In 2020 gab es auch nahezu  "historische" Veränderungen: nach fast 25 Jahren wurde die Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Baden-Württemberg auf Basis der Muster-FeuVO des Bundes novelliert. Die Verordnung stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich der Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung und den Brennstofflagerräumen.

Wie in der Musterverordnung verankert und in anderen Ländern teilweise implementiert, hätte die neue FeuVO in Baden-Württemberg ebenfalls eine extreme Verschärfung enthalten können, nämlich was die Anforderungen an Lagerräume für Pellets betrifft. Vorgesehen war die Sicherstellung eines 10-fachen Luftwechsels pro Stunde vor Betreten des Lagerraumes, auch für Bestandslagerräume.

Diese Verschärfung wurde zu aller Erleichterung jedoch nicht in die Neufassung der FeuVO  übertragen. Dieser Erfolg ist der intensiven Zusammenarbeit und Abstimmung des Fachverbandes mit weiteren Verbänden und Organisationen zu verdanken, ebenso wie der sachlichen Information und Diskussion mit den politisch Verantwortlichen.

Die neue Version der Verordnung wurde kurz vor Weihnachten am 22. Dezember 2020 im Landesgesetzesblatt veröffentlicht und trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Den Verordnungstext sowie eine Kommentierung der Verordnung und ein Informationsblatt zur richtigen Lüftung von Pelletlagerräumen hat der Fachverband den Innungsfachbetrieben zum Herunterladen im Downloadcenter bereit gestellt.

Der Dank gilt hier insbesondere dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württemberg sowie dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) für die Zusammenarbeit und Unterstützung. Ganz besonders bedanken möchte sich der Fachverband jedoch bei den Verantwortlichen im zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, für deren Bereitschaft zuzuhören und auf die von uns vorgebrachten Bedenken einzugehen. Nach intensiven Dialogen ist es gemeinsam gelungen, eine praxisgerechtere Formulierung der Anforderungen zu erzielen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bereits ein Jahr nach der Einführung des begehrten BAFA-Förderprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ hat der Gesetzgeber die Förderlandschaft mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) noch einmal neugestaltet. Die BEG löste das bisherige BAFA-Programm zum 1. Januar 2021 ab. Ziel war es, die existierenden Förderungen vom BAFA und von der KfW-Bank zusammenzufassen und zu verschlanken.

Bevor die Förderrichtlinien und die technischen Mindestanforderungen für das neue Bundesförderprogramm BEG Anfang 2021 in Kraft traten, war es Verbänden möglich, im Rahmen von Verbände-Anhörungen Stellung zu nehmen. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat diese Gelegenheit ergriffen und sowohl zu den Förderrichtlinien als auch zu den technischen Mindestanforderungen Stellungnahmen verfasst. Die Crux: der ganze Stellungnahmeprozess musste aufgrund knapp gesetzter Fristen in kürzester Zeit erfolgen, da die Vorschriften bis Ende des Jahres verabschiedet werden sollten.

Zum großen Teil enthält die neue BEG die Hauptbausteine der alten Förderprogramme des BAFA sowie der KfW. Wie so oft, sind es aber die kleinen und feinen Unterschiede, die den Ausschlag geben und beachtet werden müssen. Diese  spannende Aufgabe bestimmte dann jedoch eher die ersten Wochen im Jahr 2021 - Stoff, der also für ein Kapitel im nächsten Jahresbericht sorgen wird.

Steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG

Eine Steuerermäßigung, für diejenigen, die an ihren Wohngebäuden energetische Maßnahmen umsetzen, ist Anfang 2020 mit dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ins Leben gerufen worden. Endlich wurde damit von der Regierung eine zentrale Forderung des Handwerks umgesetzt. Ergänzend wurde zudem die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen verabschiedet.

Als Hilfestellung zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hatte das Bundesfinanzministerium zudem eine FAQ-Liste herausgegeben. Diese warf jedoch neue Fragen auf, weshalb der Fachverband hierzu eine Stellungnahme an das Ministerium verfasst hat, nicht zuletzt, um weitere wichtige Fragestellungen in die Liste aufnehmen zu lassen, die in der Praxis aufgeworfen wurden. Größter Erfolg war hier sicherlich die Klarstellung, dass bei einer Heizkesselsanierung die Förderung unabhängig davon ist, ob der Heizkessel gemäß EnEV oder GEG austauschpflichtig ist oder nicht.

Austausch mit der Grünen Fraktion

Die Fachverband-Führungsspitze war am 4. Februar 2020 mit dem BWHT zu Gast bei der Fraktion der Grünen des baden-württembergischen Landtags.
Thema des Austauschs, bei dem Fachverbands-Vorsitzender Joachim Butz und Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker das SHK-Handwerk vertraten, war unter anderem das Positionspapier „Impulse für eine grüne Handwerkspolitik“, welches die Landtagsfraktion der Grünen erst wenige Tage zuvor bei einer Klausurtagung beschlossen hatte.

Austausch mit der CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann

Im Rahmen einer BWHT-Beiratssitzung im November 2020 hatte der Fachverband rund vier Monate vor der Landtagswahl die Möglichkeit zur Diskussion mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Naturgemäß standen zu Beginn zunächst pandemie- und bildungspolitische Themen im Mittelpunkt. Joachim Butz, Vorsitzender des Fachverbandes, thematisierte hierbei insbesondere eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrer sowie den Umgang mit Corona-Fällen in der Berufsschule. Im Anschluss ging es um allgemeine handwerkspolitische Themen, die der CDU-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl 2021 mit auf den Weg gegeben wurden.

Wirtschaft

Zentrale Aufgabe des Fachverbands ist die professionelle Interessenvertretung zum Nutzen und Wohle der Mitgliedsinnungen und -betriebe. Dies erfolgt nicht allein im politischen Umfeld, sondern auch in der Wirtschaft.

So setzt sich der Fachverband für die Belange der baden-württembergischen SHK-Handwerke vor allem in Gremien  der  fachlichen  und  fachübergreifenden  sowie landes- und bundesweiten Organisationen ein, denen er als Mitglied angehört. So ist er beispielsweise  in Gremien des Baden-Württembergischen Handwerkstages  (UVH-Vorstand, BWHT-Beirat, Landesauschuss Umwelt und Energie, Landesausschuss Technologie, Digitalisierung und Innovation, Arbeitskreis Umweltberater) und in der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände aktiv.

Vorsitzender Joachim Butz wurde im Berichtsjahr 2020 im Unternehmerverband Handwerk Baden-Württemberg (UVH) einstimmig als Vorstand wiedergewählt. Er wurde damit für die Amtsperiode von 2020 bis 2025 im Amt bestätigt.

An erster Stelle ist jedoch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima zu nennen, in dessen Vorstand der Fachverband-Vorsitzende Joachim Butz für Bildung und Berufsförderung zuständig ist. Weiterhin arbeitet der Fachverband in zahlreichen Gremien des ZVSHK aktiv mit wie Ausschüssen, Bundesfachgruppen und Arbeitskreisen.

Kamingespräch mit ZV-Präsident Hilpert

ZVSHK-Präsident Michael Hilpert war kurz vor Weihnachten 2020 zu einem Kamingespräch im Fachverband zu Gast, um sich abseits der engen Tagesordnungen von Sitzungen mit Fachverbands-Vorsitzendem Joachim Butz und Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker über die Situation im baden-württembergischen SHK-Handwerk auszutauschen. Der oberste Verbandsvertreter war auch gekommen, um die Anliegen des Fachverbandes aufzunehmen und zuzuhören.

Trotz der Belastungen durch Corona und dem damit verbundenen Lockdown galt es, die Zukunftsstrategien des Handwerks und der SHK-Organisation auszuloten. Von den Auswirkungen der Pandemie, über die Klimaschutzpolitik, die Nachwuchssituation und die Auswirkungen der Digitalisierung bis zu der gemeinsamen Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Verbandsorganisation tauschten sich die Verbandsvertreter über die wichtigsten Zukunftsthemen aus. Hauptgeschäftsführer Becker konnte dabei die derzeitige Leistungsfähigkeit des Fachverbandes und die Zuarbeit in Gremien und bei Stellungnahmen ebenso wie Wünsche an die Dachorganisation darstellen. Unisono war man nach dem Austausch davon überzeugt, dass die Verbandsorganisation die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen kann.

Interessenvertretung im BWHT

Innerhalb des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) ist der Fachverband neben dem Engagement im UVH-Vorstand und im BWHT-Beirat auch Mitglied in den Landesausschüssen Digitalisierung, Umwelt und Energie sowie Fachkräftesicherung. Gleichermaßen engagiert er sich im Arbeitskreis Umweltberater des BWHT. So ist beispielsweise im Landesausschuss Umwelt und Energie ein Leitbild zum Thema Klimaschutz erarbeitet und verabschiedet worden. Insbesondere die Themen Technologieoffenheit und Energieträgerneutralität wurden dabei intensiv diskutiert.

Im Wesentlichen ging es bei der Arbeit des BWHT 2020, im Jahr seines 60-jährigen Bestehens, jedoch um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise und Zukunftsstrategien für die Handwerksbetriebe. Zur Vorbereitung der Landtagswahl 2021 hat der BWHT im Berichtsjahr 2020 die Forderungen des Handwerks in einem Positionspapier unter dem Motto "Entlasten. Fördern. Wertschätzen."  veröffentlicht. Der Fachverband konnte sich in dieses Positionspapier sehr intensiv einbringen und traf daher in seinen Gremien die Entscheidung, auf ein eigenes Positionspapier zur Landtagswahl 2021 zu verzichten. Gerade in diesen schwierigen Zeiten machte der Fachverband damit deutlich, wie wichtig es für das Handwerk ist, mit einer Stimme zu sprechen.

Die gemeinsame Abstimmung von Positionen war auch das Ziel eines Energiepolitischen Spitzengespräch im September 2020 mit den Präsidenten, Vorsitzenden oder Hauptgeschäftsführern des BWHT, der Fachverbände Kfz, SHK, Elektro sowie mit dem Handwerkskammerpräsident Wohlfeil in seiner Funktion als Vorsitzendem des Landesausschusses Umwelt und Energie. Ziel war die Entwicklung und der Beschluss eines Leitfadens für energie- und umweltpolitische Positionen. Zukünftig sollen gegenüber der Politik keine gegensätzlichen Positionen kommuniziert, sondern noch intensiver als bisher auf handwerkspolitische Geschlossenheit gesetzt werden.

Digitalisierungsbarometer

Studienergebnisse für das Bau- und Ausbauhandwerk in Baden-Württemberg

Das "Digitalisierungsbarometer für das Bau- und Ausbauhandwerk in Baden-Württemberg“ ist 2020 veröffentlicht worden. Im November 2019 war dieses breit angelegte Forschungsprojekt im Rahmen der Zukunftsinitiative „Handwerk 2025“ auf den Weg gebracht worden, mit dem erstmals der tatsächliche Digitalisierungsgrad unterschiedlicher Gewerke analysiert werden sollte.  Gefördert wurde das Vorhaben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Damit liegt erstmals eine 360-Grad-Analyse vor, wie es um die Digitalisierung im Bau- und Ausbauhandwerk bestellt ist, konkret im Zimmerer- und Holzbaugewerbe, bei Schreinern und Tischlern, im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, bei den Malern und Stuckateuren, in der Elektro- und Informationstechnik und bei den Fliesenlegern.

Ein Fazit: Die Digitalisierung ist im Handwerk zwar angekommen, aber mit Luft nach oben. Mit 35 von 100 möglichen Punkten ist der Gesamtdigitalisierungsgrad der Gewerke des Baus und Ausbaus in Baden-Württemberg nicht zufriedenstellend. Die Kurzfassung der Studie kann hier eingesehen werden.

Der Fachverband hat die Erarbeitung der Studie über den Zeitraum von fast zwei Jahren immer wieder aktiv mitbegleitet, von der Entscheidung zur Durchführung über die Erarbeitung von Fragestellungen und Experteneinschätzungen zur Branche bis hin zur Kommunikation.

Handwerk 2025: ERFA-Gruppen blicken auf den "SHK-Betrieb der Zukunft"

Welche Herausforderungen kommen auf das Handwerk zu? Wie stellen Handwerker ihren Betrieb strategisch am besten auf? Was tun gegen den Fachkräftemangel? Und welche Chancen bietet die Digitalisierung dem Handwerksunternehmen?

Antworten auf diese Fragen will die Zukunftsinitiative Handwerk 2025 geben, die gemeinsam vom baden-württembergischen Handwerk und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg  2017 ins Leben gerufen wurde.

Die im Rahmen der Projektförderung vom Fachverband SHK Baden-Württemberg gegründeten ERFA-Gruppen zum „SHK-Betrieb der Zukunft“ haben sich 2020 zweimal zusammengefunden - coronabedingt in Form von Online-Sitzungen. Der Situation war es geschuldet, dass es vor allem zunächst um die Frage der Krisenbewältigung im SHK-Handwerk ging. Liquiditätsthemen standen im Vordergrund, aber auch die Frage, wie und ob die digitale Kommunikation auch nach Corona neues Handeln der Unternehmen erfordert. Ausgiebig diskutierten die Teilnehmer nicht zuletzt über das veränderte Kundenverhalten und die sich daraus ergebenden Auftragsverschiebungen.

Zwar mussten dann aufgrund des sich erneut zuspitzenden Pandeimiegeschehens die Präsenztreffen im Herbst abgesagt werden, aber bis zum Ende des Förderzeitraums 2021 sind auf jeden Fall weitere Veranstaltungen geplant. 

Mitwirkung in Landesarbeitskreisen

Die Kraft-Wärme-Kopplung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Umsetzung der Klimaschutzziele auf Bundes- wie Landesebene geht. Insbesondere deshalb ist der Fachverband Mitglied im Arbeitskreis Dezentrale Energietechnik in Gebäuden (DEZENT). Der Arbeitskreis hat das Ziel, organisationsübergreifend das Thema Kraft-Wärme-Kopplung voranzubringen.

Zwei Ereignisse bildeten die "Klammer" um das Corona-Jahr 2020 für den Arbeitskreis:

  1. Die 10. KWK-Tagung am 16. Oktober lief erstmals komplett digital über die Bühne - eine neue, interessante und informationsreiche Erfahrung. Bei der Themenauswahl und Organisation hat der Fachverband mitgearbeitet.
  2. Die Novellierung des KWK-Gesetzes, das am 14. August in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderung in der Novelle ist die Begrenzung der Vollbenutzungsstunden für KWK-Anlagen ab dem 1. Januar 2021 für die jährliche Förderungszahlung. Hierfür hatten die Arbeitskreismitglieder im Vorfeld eine Stellungnahme und Empfehlungen erarbeitet. Die Auslegungsrandbedingungen für KWK-Anlagen ändern sich, hin zu größeren Aggregaten mit weniger Laufzeit. Dadurch sollen die Stromnetze insbesondere für die dezentrale Einspeisung von Wind- und Photovoltaikanlagen freigemacht und gleichzeitig eine Residuallast aufgebaut werden.

Die Entwicklung wird hin gehen zur Installation größerer Anlagen, die wiederum andere Pufferspeichergrößen benötigen. Der Arbeitskreis hat sich insofern für 2021 vorgenommen, die Konsequenzen daraus genauer zu analysieren und die Platzierung der KWK-Anlage in der Wärmeerzeugerlandschaft neu zu durchdenken.

Verein Smart Home & Living

Ziel der Initiative Smart Home & Living BW e.V ist es, ein Innovationsnetzwerk zu schaffen, in dem relevante Akteure die Potenziale im Bereich Smart Home and Living besser vorantreiben können.

Die Corona-Pandemie hat den Verein bei der Durchführung von Veranstaltungen eingeschränkt. Allerdings wurden mit einem hoffnungsvollen Blick auf bessere Zeiten im Jahr 2020 drei neue Arbeitskreise gegründet:

  1. Arbeitskreis Innovation, der das Ziel hat, Schwerpunktthemen zu identifizieren, darauf basierend Projektideen zu entwickeln und letztendlich umzusetzen
  2. Arbeitskreis Smart Day für die Organisation und Durchführung von thematischen Veranstaltungen wie dem „3. Smart Day“ oder von „Meet our members“-Events
  3. Arbeitskreis Sozialwirtschaft, in dem aktuelle Themen diskutiert und anschließend Lösungsansätze erarbeitet werden sollen. Themen können beispielsweise sein: „Finanzierungsmodelle für den Technikeinsatz in der Pflege und Behindertenhilfe“ oder „Befähigung der Mitarbeiter zum Technikeinsatz“.

 

Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg

Bereits 2015 wurde auf Initiative des Fachverbands durch mehrere Verbände und Institutionen das Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg aus der Taufe gehoben, mit dem Ziel, Monopole in der Wärmeversorgung zu verhindern.

Hauseigentümer sollen sich für eine individuelle Gebäudebeheizung entscheiden können, Verbraucher für Anschluss- und Benutzungszwänge an Wärmenetze sensibilisiert werden.

Die Arbeit des Aktionsbündnisses macht sich positiv bemerkbar. In der Öffentlichkeit erntet das Thema  – nicht zuletzt durch Aktionen der Verbraucherzentralen – immer häufiger Aufmerksamkeit. Ein besonderer Erfolg war die konzertierte Aktion im Zusammenhang mit geplanten Verbrennungsverboten in Baugebieten in Villingen-Schwenningen.

Für mehr Transparenz hat das Aktionsbündnis seine Aufgaben und Tätigkeiten in einem Flyer aufgezeigt.

Außerdem wurde ein “Erste-Hilfe-Paket" zur Vor-Ort-Unterstützung der Innungen und Fachbetriebe erarbeitet. Darin enthalten sind Informationen und Hilfestellungen hinsichtlich der Aufstellung von Anschluss- und Benutzungszwängen sowie Verbrennungsverboten beispielsweise bei der Erstellung von kommunalen Baugebietsausschreibungen.

Verein Plattform Erneuerbare Energien

Der Anteil der Erneuerbaren Energien wächst in Baden-Württemberg kontinuierlich und wird zu einem immer größeren Wirtschaftsfaktor im Land. Trotzdem braucht es weiterhin einen beschleunigten Ausbau, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können.

Dafür setzt sich der Fachverband auch mit Unterstützung des Vereins Plattform Erneuerbare Energien für die SHK-Branche ein. Der Fachverband sieht die SHK-Betriebe in Baden-Württemberg als die Macher der Energiewende und als Umsetzer der ambitionierten Ziele der Klimapolitik.

In diesem Zusammenhang bringt sich der Fachverband bei der Plattform EE BW ein und verfolgt deren Ziele mit:

  • schnellstmöglich eine umweltverträgliche, preiswerte und zukunftssichere Energieversorgung auf Basis der Erneuerbaren Energien umzusetzen
  • die Energieeffizienz vorhandener Technologien voranzutreiben
  • die gesellschaftliche Akzeptanz bei den Bürgern zu verbessern.

Denn Energieversorgung ist mehr als Stromerzeugung. Es muss daher darum gehen, bei den Sektoren Wärme, Strom, Gebäude und Mobilität das gesamte Energiesystem in den Blick zu nehmen und sich gemeinsam für eine ganzheitliche Energiewende in Baden-Württemberg stark zu machen.

 

Marktpartner

Austausch mit Verbänden

Wie auch schon in Gesprächen mit der Politik, so war auch beim jährlichen Meinungsaustausch mit dem Landesinnungsverband (LIV) des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg die Novelle des Klimaschutzgesetzes diskussionsbestimmend. Aber auch auf die 1. BImSchV, die Novelle der Feuerungsverordnung und die TROL richteten die Verbandsvertreter am 16. September ihr Augenmerk und vereinbarten eine grundsätzlich engere Zusammenarbeit, insbesondere in Bezug auf Themen wie Klimaschutz und Baurecht. Letztlich widmete man sich auch der Problematik des gleichzeitigen Betriebs von Feuerstätten und luftabsaugenden Anlagen. Ein vom LIV verfasster Kommentar zur Mehrfachbelegung soll in gemeinsamer Herausgeberschaft veröffentlicht werden. Aufgrund positiver Erfahrungen, unter anderem bei einer gemeinsame Innungsversammlung der OL-Innung Mittlerer Neckar mit der Schornsteinfegerinnung Stuttgart, wird geplant, zukünftig gemeinsam Referenten zu Innungsversammlungen zu entsenden, wenn sich so Schnittstellenprobleme zwischen Mitgliedsbetrieben beider Verbände lösen lassen.

Auf Führungsebene war man mit dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg auch 2020 in engem Kontakt, die sonst üblichen, offiziellen Gespräche sind jedoch aufgrund des Pandemiegeschehens auf 2021 vertagt worden.

Wie kann die Intelligenz eines Gebäudes bewertet werden?

Deutschland soll - basierend auf entsprechenden Entwürfen der Europäischen Kommission - ein System einführen, mit dem die Intelligenzfähigkeit von Gebäuden ermittelt werden kann. Dabei würde die Erstellung von Zertifikaten für die Intelligenzfähigkeit auf freiwillige Basis erfolgen.

Um zu sondieren, wie ein solches System implementiert werden kann und wie die Bewertung detailliert aussehen könnte, hat der Fachverband sich mit anderen Verbänden abgestimmt und die Gelegenheit zur Stellungnahme ergriffen. Insbesondere ging es darum, welche Rolle das SHK-Handwerk im Rahmen der Zertifikatserstellung spielen könnte, denn gerade bei diesem Fragenkomplex ist es wichtig, dass alle Akteure der Bau- und Ausbaugewerke mit einbezogen werden. Die Integration des SHK-Handwerks könnte demnach bei der Gestaltung der notwendigen Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten angesiedelt sein. Angedacht ist seitens der verantwortlichen Bundesstellen die Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Schulungskonzepts.

Das Bewertungssystem zur Intelligenzfähigkeit von Gebäuden wird kommen. Dann wird sich zeigen, wie die Endkunden und Fachbetriebe auf das System reagieren. Der Fachverband freut sich in jedem Fall über die Herausforderung, sich bei der Entwicklung eines entsprechenden Systems einzubringen.

Diskussion zur 1. BImSchV

Die „Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ wird zwischen Politik und Verbänden heftig diskutiert - und dies bereits seit Jahren. Hintergrund sind die Pläne, den Paragrafen 19 der 1. BImSchV zu novellieren, was eine Verdünnung der Abgase durch extrem hohe Schornsteine zur Folge hätte.

Die Tatsache, dass solch hohe Schornsteine gravierende Folgen für die Effizienz der Verbrennung in der Feuerstätte haben, ist nur ein Teil des Problems. Die weitere Problematik besteht darin, dass die Schornsteinmündung und damit die Höhe des Schornsteins über Dach durch die Anwendung der VDI-Richtlinie 3781-4 bestimmt werden soll. Die VDI 3781-4 stellt aber weder den Stand der Technik dar, noch spiegelt sie die allgemein anerkannte Regel der Technik wider.

Der Fachverband hat mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg, unterstützt durch den renommierten Referenten Tobe Hinrichs, eine Reihe von Treffen organisiert, um diese Probleme und Fragestellungen zu thematisieren. Der Fokus lag auf der Vorstellung wissenschaftlicher Ergebnisse von Strömungssimulationen und Feldexperimenten, die gezeigt hatten, dass die in der Richtlinie enthaltenen Strömungsdarstellungen zu sogenannten „Rezirkulationszonen“ ungenau und teilweise sogar falsch sind.

Darüber hinaus hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima mit intensiver Zuarbeit des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg dem Gesetzgeber im Herbst 2020 einen mit mehreren wichtigen Akteuren abgestimmten, eigenen Formulierungsvorschlag für die Änderung der Ableitbedingungen übergeben. Der Fachverband hat diesen Vorschlag im Rahmen den Ministergesprächs Minister Franz Untersteller am 12. Oktober 2020 persönlich übergeben.

Kooperation mit dem Brennstoffhandel

Der SHK-Handwerker und der Brennstoffhändler haben mit dem Heizungsbesitzer einen gemeinsamen Kunden. Insofern steht der Fachverband im Austausch mit dem Verband für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH) und dem Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO), wenn es um die Belange und die Zufriedenheit  der Kunden geht. 2020 ruhten diese Themen jedoch.

Kooperation mit Energieversorgern

Der Fachverband unterstützt seine Innungen zu Fragen der Kooperation und Abstimmung mit Energieversorgern.

Weiterhin ist der Fachverband im Vorstand der Energiegemeinschaft der EnBW sowie im Marktpartnerausschuss der Süwag vertreten.

Dialog mit Erdgas Südwest

Der Energieversorger Erdgas Südwest bietet Eigenheimbesitzern in seinem Versorgungsgebiet ein umfassendes Angebot zum Kauf und Betrieb einer Brennstoffzellenheizung an. Als der Fachverband im März 2020 von einer seiner SHK-Innungen davon erfahren hatte, erarbeiteten die Fachverband-Experten daraufhin eine erste Stellungnahme mit Verweis auf den Paragrafen 102 der Gemeindeordnung. In mehreren Telefonaten wurde die Sachlage mit allen Beteiligten erörtert, wobei sich herausstellte, dass Erdgas Südwest tatsächlich ein kommunales Unternehmen ist und im weiteren Vorgehen durchaus auf das Handwerk zugehen wollte. Zentrales Ergebnis war das Ziel eines Treffens, bei dem eine mögliche Kooperation zwischen Erdgas Südwest und dem SHK-Handwerk diskutiert werden sollte. Pandemiebedingt konnte dieser Gesprächstermin leider erst im September 2020 stattfinden. Im Ergebnis sollte ein Weg gefunden werden, wie die regionalen Innungen in die Aktion eingebunden werden können. Auch in diesem Fall wird die Geschichte eine Fortsetzung im nächsten Jahresbericht 2021 finden.

Landesinstallateurausschuss Gas/Wasser

Der Landesinstallateurausschuss Gas/Wasser (LIA) ist ein Gremium aus Vertretern von Wasserversorgungsunternehmen, Gasnetzbetreibern und dem SHK-Handwerk. Er fördert auf Landesebene die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen Netzbetreibern und Installationsunternehmen, die sich als gleichberechtigte Partner gegenüberstehen. Zudem vermittelt er bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Netzbetreibern und örtlichem lnstallateurausschuss.

Im Jahr 2020 hat der Fachverband turnusgemäß den Vorsitz des LIA geführt. Im Fokus standen in dieser Zeit die Verzögerungen bei der Verlegung von Gashausanschlüssen in verschiedenen Gasnetzbereichen. Teils gab es Wartezeiten von 40 Wochen zwischen der Beauftragung eines neuen Gashausanschlusses und der tatsächlichen Ausführung. Für die Kunden bestand die Gefahr, Probleme bezüglich beantragter Förderungen zu bekommen. Außerdem enstanden Schwierigkeiten, wenn Kunden unter Umständen sogar den geplanten Wechsel des Energieträgers vollständig annullierten. Der LIA hat die örtlichen Installateurausschüsse informiert und bei der Suche nach regionalen Lösungsmöglichkeiten unterstützt.

Zudem hatte der LIA beschlossen, die TRGI- und TRWI-Kurse für die Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis in Eigenregie durchzuführen. Bei dem TRGI-Kurs handelt es sich um einen 100-Stunden-Kurs, der TRWI-Kurs erfolgt über 80 Stunden. Diese neuen Kurse wurden unter Beteiligung des Fachverbands konzipiert und von diesem durchgeführt - erstmals komplett digital, ein Novum, verursacht durch das Pandemiegeschehen.