Service

Ob Innungen oder Innungsfachbetriebe, wer sich an den Fachverband mit einem Anliegen wendet, dem wird umgehend geholfen. Dafür arbeitet ein ganzes Team an Hauptamtlichen in der Geschäftsstelle. Zudem können definierte Gruppen mit speziellen Online-Zugängen Informationen und Materialien rund um die Uhr im Downloadcenter herunterladen.

In den Referaten Technik, Recht und Bildung, Betriebswirtschaft sowie Organisation und Verwaltung sitzen Experten, die telefonisch, per Mail, Brief und auch persönlich im Bedarfsfall mit Rat und Tat unterstützen. Für die einzelnen Bereiche soll im Folgenden einmal genauer dargestellt werden, wie solche Unterstützungs- und Dienstleistungen aussehen, aber auch, in welchen Situationen durch den Service des Fachverbandes Lösungen im Interesse der einzelnen Mitglieder gefunden werden konnten.

Technik und Umweltschutz

Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm hoch, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen - häufig sogar Jahre zuvor - den Weg bereitet.

Stehen die Rahmenbedingungen fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das erforderliche Knowhow bereitzustellen.

Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt - sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.

Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk

Das "Vorschriften-Rad" dreht sich unaufhörlich: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke werden stetig fortgeschrieben und geändert. In der Praxis hat dies manches Mal gravierende Auswirkungen. Im Vorfeld fordern die zuständigen Behörden und Institutionen den Fachverband regelmäßig zu Stellungnahmen auf. Ausführlich informieren wir hierzu im Kapitel Interessenvertretung. So wurden Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:

  1. Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG)
  2. Novelle der Feuerungsverordnung des Landes Baden-Württemberg (FeuVO)
  3. Paragraf 19 der 1. BImSchV
  4. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  
  5. Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG)
  6. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
  7. Novelle VDI 6023 „Hygiene in der Trinkwasserinstallation – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung"
  8. Novelle TROL (Technische Regeln im Ofen- und Luftheizungsbau)
  9. Einführung eines Gebäudeintelligenzfaktors (SRI)
     

Energiepolitik: Neues Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Klimaschutz geht alle an! An dieser Aussage kommen wir als Gesellschaft, aber auch als SHK-Handwerk nicht vorbei, wollen wir die Klimaziele des Pariser Abkommens erreichen. Insoweit sind weitere Anstrengungen notwendig, damit diese Ziele erreicht werden können. In der Konsequenz hat das Ministerium für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Baden-Württemberg im Juni 2020 einen Entwurf zur Novellierung des bestehenden Klimaschutzgesetzes veröffentlicht.

Vor allem die geplante, verpflichtende Erstellung von Wärmeplänen durch Kommunen sowie die angedachte Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten waren die wesentlichen Inhaltspunkte, auf die der Fachverband in seiner Stellungnahme an das Umweltministerium abhob. In Hinblick auf die geplante Solarpflicht war im Entwurf der Fokus ausschließlich auf die Anwendung von Photovoltaikanlagen enthalten. Gemeinsam mit anderen Verbänden, insbesondere dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), konnte erreicht werden, dass neben Photovoltaik auch Solarthermie in den Gesetzentwurf aufgenommen und auch verabschiedet wurde.

Nachdem das neue Klimaschutzgesetz im Oktober 2020 verabschiedet wurde und in Kraft trat, hat der Fachverband für die Innungsfachbetriebe zeitnah Fachinformationen erstellt, in denen die Inhalte des neuen Gesetzes sowie dessen Auswirkungen erörtert wurden.

Auch wenn das neue Klimaschutzgesetz erst wenige Monate in Kraft ist, zeichnet sich bereits ab, dass es in seiner neuen Fassung keinen langen Bestand haben wird. Die EU hat Ende  2020 eine deutliche Erhöhung ihrer Treibhausgas-Ziele beschlossen. Insoweit werden Deutschland und damit auch Baden-Württemberg sicherlich ihre bisherig formulierten Klimaschutzziele ebenfalls an die neuen EU-Vorgaben anpassen müssen. Es bleibt also auch auf diesem Gebiet weiterhin sehr spannend.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiesetz (GEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, das Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in einem Gesetz zusammenzufassen. Daher brauchte es auch seine Zeit: die Arbeiten am GEG erfolgten über mehrere Jahre hinweg, wobei sich die neuen Entwürfe und Kommentare zum Ende der Bearbeitungsphase nahezu „die Klinke in die Hand gegeben haben“.

Nach der Veröffentlichung des Gesetzes Anfang August nutzte der Fachverband die etwas ruhigere Ferienzeit, um die wichtigsten Änderungen im neuen GEG aus den 114 Paragrafen des Gesetzes für die Mitgliedsbetriebe zusammenzufassen. Hierzu wurden zahlreiche Hilfestellungen erarbeitet:

  • eine FAQ-Liste
  • eine tabellarische Gegenüberstellung der vier Vorschriften
  • Musterschreiben zur Information von Auftraggebern
  • Formulare für die Unternehmererklärung.

Darüber hinaus wurde mit anderen SHK-Fachverbänden und dem Zentralverband an einer interaktiven Kommentierung des GEG gearbeitet. Letztendlich sind viele Materialien und Texte entstanden, die wiederum viel Zeit benötigen, um gelesen und verstanden zu werden. Um den SHK-Betrieben den Einstieg zu erleichtern, hat der Fachverband Webinare konzipiert, in denen die wichtigsten Konsequenzen für das SHK-Handwerk praxisgerecht aufbereitet wurden. Idealerweise wurden hierfür zwei Versionen angeboten: für den schnellen Überblick ein kurzes Webinar sowie ein längeres mit detaillierten Informationen zu den Anforderungen, ergänzt durch Erläuterungen und Fallbeispiele. Die Resonanz war so groß, dass sogar Mitgliedsbetriebe aus anderen Bundesländern teilgenommen haben. Die Aufzeichnungen sind immer noch über den Webinar-Shop zu beziehen.

Förderungen

Vorsprung durch Wissen: Die neue BEG

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sollten die bisherigen Förderungen vom BAFA und von der KfW-Bank zusammengefasst und vereinfacht werden. Bevor jedoch die BEG zum 1. Januar 2021 in Kraft trat, waren Verbände angehalten, in einem Anhörungsprozess Stellung zu nehmen. Wie dies in dem Fall vonstatten ging und welche Probleme bei solch einem Verfahren auftreten, lesen Sie im Kapitel Interessenvertretung.

Neben diesen "Vorarbeiten off-the-record" war es für den Fachverband von entscheidender Bedeutung, die Mitgliedsbetriebe möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren. Es sollte ihnen so leicht wie möglich gemacht werden, ihre Kunden qualifiziert zu beraten. Dafür wurde der E-mail-Newsletter genutzt gleichermaßen wie die Mitgliederrundschreiben und die Homepage. Für die persönliche Wissensvermittlung wurde eine ganze Seminarreihe auf die Beine gestellt, für die dann Anfang 2021 der Startschuss fiel.

Steuerliche Förderung: FAQ erleichtern die Beratungsarbeit

Immer noch ist es eine Königsdisziplin, die Vielzahl an Förderungen, Anforderungen und Antragsstellungen zu durchschauen. Mit der neuen BEG und der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) sollte es nun etwas einfacher werden. Trotzdem mussten sich die Betriebe 2020 wieder auf etwas Neues einlassen, sich eindenken und zurecht legen, wie sie ihre Kunden am besten beraten.

Als Hilfestellung im Falle der steuerlichen Förderung hatte das Bundesfinanzministerium eine FAQ-Liste veröffentlicht. Wie diese für Verwirrung gesorgt hat und wie der Fachverband für "Entwirrung" gesorgt hat, lesen Sie unter Interessenvertretung. In jedem Fall gehörte es zu den Serviceleistungen des Fachverbandes für seine Mitglieder, den Gesetzestext, Musterformulare für die Fachunternehmererklärung sowie die überarbeitete FAQ-Liste zusammenzustellen und im Downloadcenter bereitzuhalten.

TROL: Die Technischen Regeln für den Ofen- und Luftheizungsbau

Die Technische Regel des Ofen- und Luftheizungsbau, kurz TROL, ist das zentrale technische Regelwerk im Ofen- und Luftheizungsbau-Handwerk. Es handelt sich um ein Kompendium für handwerklich errichtete Einzelfeuerstätten, wie beispielsweise Kachelöfen, Heizkamine und Hypokausten. Wie jedes technische Regelwerk muss auch die TROL von Zeit zu Zeit an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Der Fachverband ist Mitglied in der Projektgruppe TROL beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der für die TROL verantwortlich zeichnet. In den letzten rund zweieinhalb Jahren hat die Projektgruppe die TROL von Grund auf überarbeitet. Auch wenn in 2020 persönliche Treffen der Experten coronabedingt nicht möglich waren, hat dies in keinster Weise zu Stillstand bei der Projektarbeit geführt. Dank digitaler Sitzungen konnte die fachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten ungehindert vonstattengehen.

Wichtig war den Fachleuten vor allem, dass in die Überarbeitung auch Hinweise aus der Praxis mit einflossen. Gleichermaßen wurden selbstverständlich  Änderungen von europäischer als auch nationaler Ebene eingepflegt. Zentrales Thema war hier, das Nachweisverfahren für die Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Feuerstätten neu zu gestalten. Eine notwendige Modifikation, da die baurechtlichen Vorgaben über die Muster-Feuerungsverordnung sich gravierend geändert hatten. Insoweit wurde ein vollständig neues Berechnungsverfahren zur Nachweisführung in die TROL implementiert.

Die neue Nachweisführung ist nur ein Beispiel der umfangreichen Überarbeitungen in der neuen TROL, die 2021 im Weißdruck veröffentlicht wird. Ein „lebendiges“ Regelwerk, das sich der Zeit und den damit einhergehenden Herausforderungen anpasst, kennzeichnet ein zukunftsfähiges Handwerk. An dieser Zukunft arbeitet und gestaltet der Fachverband aktiv mit.

Kampf um die Novellierung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV

Seit Jahren beschäftigt das Thema Ableitbedingungen sämtliche "Player" im Sektor um feste Brennstoffe wie Holz und Pellets. Worum geht es? Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes/Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, besser bekannt als 1. BImSchV,  enthält einen Paragrafen 19 zu den „Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. Dieser soll novelliert werden.

Die Novellierung hätte jedoch zur Folge, dass Schornsteine sehr hoch würden, was zum einen Einfluss auf die Verbrennungseffizienz hätte. Zum anderen soll jedoch mit der VDI-Richtlinie 3781-4 eine Richtlinie zum Tragen kommen, die weder den Stand der Technik noch die allgemein anerkannte Regel der Technik widerspiegelt.

Der Fachverband hat hier in Kooperation mit anderen Verbänden und Akteuren intensive Interessenvertretung und Informationsarbeit geleistet, lesen Sie dazu mehr im Kapitel Interesssenvertretung.

Wasserversorgung und -entsorgung

Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene ist in der Öffentlichkeit ein vielbeachtetes Thema. Regelmäßig werden in den Medien Meldungen über Legionellenfunde in Trinkwasser-Installationen veröffentlicht. Damit ist dieses Aufgabenfeld auch für die Fachbetriebe von großer Bedeutung. Sie profitieren bei der Umsetzung der Trinkwasserhygiene bei ihren Kunden von vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Fachverbandes.

So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum "SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers". Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen. Vertiefend bietet der Fachverband einen Workshop zur Gefährdungsanalyse an, der sich intensiv mit der Durchführung einer solchen befasst.

Novellierung der VDI 6023

Die Richtlinie VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ soll neu gefasst werden. Die Richtlinie hat in der Fachöffentlichkeit eine große Bedeutung für das Thema Trinkwasserhygiene. Sie stellt ein Kompendium der Trinkwasserhygiene dar und ergänzt das technische Regelwerk um spezifische hygienische Aspekte und Erläuterungen.

Um die Interessen der Mitgliedsbetriebe zu vertreten, war es daher geboten, dass sich die SHK-Berufsorganisation mit ihrer Fachkompetenz in den Prozess einbringt.

Corona hat allerdings ein Treffen der beteiligten Fachreferenten unmöglich gemacht, so dass auf Onlinemeetings ausgewichen werden musste. In mehreren Sitzungen unter Mitarbeit des Fachverbandes wurde der Entwurf der VDI-Richtlinie durchgearbeitet und eine gemeinsame Stellungnahme ausgearbeitet.

Hier zeigte sich, dass die Zusammenarbeit der Landesverbände und die Zusammenführung der unterschiedlichen Themenschwerpunkte ein erfolgsversprechendes Modell der Interessenvertretung darstellt. Auch in der Coronakrise blieb die SHK-Berufsorganisation so in der Zusammenarbeit und durch die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle schlagkräftig im Interesse der Mitgliedsbetriebe.

Gefahrstoffe

Überwachungsgemeinschaft

Die beim Fachverband angesiedelte Landesstelle Baden-Württemberg der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. zertifiziert Fachbetriebe nach Paragraf 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die entsprechend zertifizierten Betriebe werden in der Folge alle zwei Jahre durch einen Fachbetriebsprüfer geprüft. Die ÜWG sammelt die Prüfberichte, organisiert die Zuständigkeiten und bildet die Fachbetriebsprüfer fort. Nur bei Vorliegen eines positiven Fachbetriebsprüfer-Berichts kann die ÜWG-Mitgliedschaft durch die Landesstelle verlängert werden.

An Heizölverbraucheranlagen, deren Tankanlage ein Volumen von mehr als 1.000 Litern hat, dürfen nur zertifizierte Betriebe Tätigkeiten ausüben. Zur Zertifizierung und Überwachung gehören die Grundschulung, wiederkehrende Fortbildungsschulungen und die Betriebsprüfung vor Ort durch einen Fachprüfer.

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben auch dieses Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren  massiv behindert. Für das erste Halbjahr hatte der Fachverband eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen an Orten in ganz Baden-Württemberg  geplant und ausgeschrieben. Aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnungen durften diese Schulungsmaßnahmen jedoch nicht stattfinden. Das Dilemma: die Betriebe mussten den Besuch solcher Fortbildungsmaßnahmen nachweisen, damit die Zertifizierung verlängert werden konnte, und die Betriebe damit überhaupt an den Anlagen ihrer Heizölkunden tätig werden durften.

Um die Betriebe zu unterstützen, hat der Fachverband einen zweigleisigen Weg eingeschlagen. Zum einen konnte mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Überwachungsgemeinschaft bei der zuständigen Behörde erreicht werden, dass die Zertifizierung auch ohne Fortbildungsnachweis provisorisch für sechs Monate verlängert werden konnte. Zum anderen hat der Fachverband ein Online-Schulungskonzept entwickelt. So konnten schließlich in drei Webinaren noch rund 200 Teilnehmer fortgebildet werden. Die Webinarreihe wurde von den Mitgliedsbetrieben sehr gut angenommen und erhielt sehr positive Bewertungen. Auch für die Monteure der ÜWG-Betriebe wurde eine Schulung in Webinar-Form konzipiert. So konnten auch die an den Heizölanlagen tätigen Personen die vorgeschriebene Fortbildung nachweisen.

Insgesamt hat der Fachverband im Jahr 2020 zehn ÜWG-Webinare mit rund 450 Teilnehmern organisiert und konnte damit seinen Fortbildungsauftrag für die zertifizierten Heizölfachbetriebe trotz Corona-Beschränkungen erfüllen. Des Weiteren wurden vier Grundschulungen mit Prüfung als Präsenzveranstaltungen angeboten. So konnten auch denjenigen Betrieben, die sich neu zertifizieren lassen wollten, eine Weiterbildungsmöglichkeit angeboten werden.

Asbest: Gesundheitsgefahr bei Sanierungen

Obwohl Asbest und Asbestzementprodukte seit dem 31. Oktober 1993 weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit, mit Asbesterzeugnissen in Kontakt zu kommen, für SHK-Betriebe höher denn je.

Aus Untersuchungen geht hervor, dass in rund 25 Prozent der älteren Gebäude Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten ist. Da im Zuge von Sanierungsarbeiten häufig Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber bearbeitet werden, setzten sich die Handwerker hier einer großen Gefahr aus. Denn durch das Freisetzen und Einatmen von Asbest drohen schwere gesundheitliche Folgen.

Um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe die Sachkunde gemäß der Technische Regel für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - TRGS 519 - nachweisen. Entsprechende Schulungen hat der Fachverband in großer Zahl im Jahr 2020 durchgeführt.

Beratung: Praxisberichte machen Nutzen deutlich

Nach dem Mehrwert ihrer Mitgliedschaft befragt, heben viele Innungsfachbetriebe die Beratungsleistung hervor. Anhand von realen Situationen aus dem Beratungsalltag unserer Techniker möchten wir diesen Mitgliederservice darstellen. Verwendete Namen sind selbstverständlich frei erfunden.

Auch Fußnoten in Fachregeln wollen beachtet sein

Einem Mitgliedsbetrieb wird von einem Kunden im Zuge eines Sachverständigengutachtens vorgeworfen, die Länge der Abtropfkante h2 einer Attikaverkleidung zu klein gewählt zu haben. Aufgrund dessen und den vermeintlich negativen Auswirkungen für die Gebäudefassade fordert der Kunde, dass der Betrieb entweder die gesamte Attikabekleidung nachbessert oder einen schmerzhaft hohen Nachlass auf die Rechnung gewährt, um für die eventuell künftig notwendigen Reinigungen der Fassade aufzukommen.

Grundlage für die Aussage des Gutachters, dass die Abtropfkante zu kurz sei, ist eine Tabelle der Klempnerfachregel, nach welcher bei einem Gebäude mit einer Höhe von 10,5 Metern der Bereich "8 bis 20 Meter" für die Gebäudehöhe angesetzt werden muss. Somit wäre die vorhandene Länge der Abtropfkante von 75 Millimetern nicht ausreichend, da mindestens 80 Millimeter in der Klempnerfachregel gefordert sind.

In seiner Stellungnahme kann der Fachverband auf einen Fehler im Gutachten hinweisen. Hier unterlief dem Sachverständigen der Fehler, die Fußnote zur Anwendung der Tabelle in der Fachregel nicht beachtet zu haben. Nach dieser darf sich die Größe der Abtropfkante in einem Bereich von 50 bis 100 Millimeter in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe bewegen. Die vorhandenen 75 Millimeter der Abtropfkante entsprachen also den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Legionellen: Gefahr im Verzug

Ein Mitgliedsunternehmen wird von einem Kunden in dessen Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen gerufen. In der dortigen Trinkwasser-Installation waren Legionellen über dem technischen Maßnahmewert der Trinkwasser-Verordnung festgestellt worden. Der gemessene Wert betrug dabei über 10.000 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter.

Der Kunde will nun, dass der Innungsfachbetrieb im betroffenen Anlagenteil, einem Steigstrang mit zwei Wohnungen, eine thermische Desinfektion durchführt. Die anderen drei Steigstränge sollen nicht berücksichtigt werden.

Nachdem der Mitgliedsbetrieb sich ratsuchend an den Fachverband wendet, wird der Unternehmer darauf hingewiesen, dass in diesem Fall unbedingt das Gesundheitsamt einbezogen werden muss. Bei einer derart hohen Legionellenkontamination ist "Gefahr im Verzug" und voraussichtlich wird ein Duschverbot verhängt. Ein solches Duschverbot kann unter Umständen nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vermieden werden, wenn endständige Legionellenfilter eingebaut werden, bis die Anlage wieder legionellenfrei ist. Außerdem weist der Fachverband darauf hin, dass der Betreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen und die Anlage anschließend entsprechend sanieren lassen muss. Eine Desinfektion kann unter diesen Umständen nur eine unterstützende Sofortmaßnahme bis zur Sanierung der Trinkwasseranlage sein.

Nach Information des Kunden wird der Innungsfachbetrieb daraufhin beauftragt, eine Desinfektion der gesamten Anlage durchzuführen und Legionellenfilter einzubauen. Im Zuge der Fachverband-Beratung wird zusammen mit dem Mitglied geprüft, ob eine thermische Desinfektion überhaupt möglich ist. Die Berechnung ergibt, dass die Wärmeleistung des Warmwassererzeugers nicht für die erforderlichen Temperaturen von mehr als 70 Grad Celsius an allen Zapfstellen ausreicht. Daraufhin wird gemeinsam mit dem SHK-Betrieb eine chemische Desinfektion konzipiert, die dann auch tatsächlich erfolgreich durchgeführt wird. Da der Innungsfachbetrieb in dieser Angelegenheit, nicht zuletzt aufgrund der Beratung durch den Fachverband, seine Kompetenz unter Beweis stellen kann, wird das Unternehmen nach der Gefährdungsanalyse auch mit der umfangreichen Sanierung der Anlage beauftragt.

Arbeitshilfen

Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband  Formulare und Kommentare heraus, die regelmäßig überarbeitet werden. Dazu gehörte im Berichtsjahr

  • Neues Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg: Aufarbeitung der Konsequenzen in Rundschreiben und Newslettern
  • Beiträge zu baurechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Mehrfachbelegung von Schornsteinen und zur Abnahme von Feuerstätten durch den zuständigen Schornsteinfeger
  • FAQ zu den neuen Förderrichtlinien des BAFA „Heizen mit erneuerbaren Energien“ und „Optimierung von Heizungsanlagen“
  • GEG: Musterformular zur Unternehmererklärung, umfangreicher Praxiskommentar, Musterbriefe für Auftraggeber

Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben rund um die Uhr im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de zum Herunterladen bereit. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen sämtliche Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.

Betriebswirtschaft

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit im betriebswirtschaftlichen Referat lag 2020 auf der Beratung der Betriebe im Zeichen der Coronapandemie.

Neben vielen Kurzberatungen zu Themen wie Kurzarbeit, Finanzhilfen und der Umsatzsteueränderung wurden eine Vielzahl an Intensivberatungen durchgeführt. Was bisher persönlich und vor Ort geschah, musste coronabedingt größtenteils online in Videokonferenzen erfolgen. Dies tat aber dem Erfolg und der Zufriedenheit der Betriebe keinen Abbruch.

Corona

Sofortmaßnahmenpaket für SHK-Betriebe

Corona brach Anfang 2020 über Deutschland herein und es war schnell klar, dass die Einschränkungen und Zusatzanforderungen durch die Pandemie bei vielen Gewerken wirtschaftliche Spuren hinterlassen wird. Um dies für die beim Fachverband angesiedelten vier Gewerke möglichst zu verhindern oder abzufedern, wurde für die Innungsfachbetriebe direkt im Frühjahr ein Unterstützungspaket geschnürt, in dem es um erfolgreiche Krisenvermeidung und -bewältigung ging.

Der neu konzipierte Leitfaden, welcher ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde, umfasste eine Vielzahl an Unterstützungs-"Werkzeugen". Neben strategischen Steuerungs- und Kalkulationshilfen wurden auch konkrete Marketingmaßnahmen sowie Musterschreiben und Checklisten eingearbeitet. Zielsetzung war es, die Betriebe bei den pandemiebedingten Herausforderungen mit praxisnahen Hilfsmitteln in allen Bereichen aktiv zu unterstützen.

Wie die Wirtschaftsdaten 2020 der SHK-Gewerke zeigen, ist es den Betrieben größtenteils gelungen, das Jahr unbeschadet und erfolgreich zu absolvieren.

Um dem großen Beratungsbedarf der SHK-Unternehmen in Sachen Corona Rechnung zu tragen, hat der Fachverband kurzfristig ein Webinar angeboten. Unter dem Titel "Erfolgreich durch die Corona-Krise" klärten die Experten aus den Referaten Betriebswirtschaft und Recht aktuelle Fragestellungen und beantworteten auch Live-Fragen im Chat.

SHK-Kundenservice in Zeiten von Corona - Hilfen für das Marketing

Die SHK-Berufsorganisation hat exklusiv für die SHK-Innungsbetriebe einen Hygienekodex eingeführt. Die Unternehmer verpflichten sich per Eigenerklärung die Bedingungen des Hygienekodex zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeiter einzuhalten. Nach der urkundlichen Bestätigung durch den Zentralverband SHK ist der Innungsbetrieb berechtigt, mit der Urkunde und einem speziellen Signet in seiner Kundenansprache zu werben. Zusätzlich erhielten die Betriebe für ihr Marketing ein Werbepaket mit Aufklebern, Plakaten und Textbausteinen.

Mit dem Slogan „Sie bleiben zu Hause. Wir kommen vorbei!“ machte die SHK-Berufsorganisation deutlich, dass die SHK-Fachbetriebe zur kritischen Infrastruktur gehören und auch durch den Lockdown hindurch für eine sichere Funktion der Gebäudetechnik sorgen.

Mit YouTube-Videos und Clips für Instagram und Facebook hat der Zentralverband SHK in der Coronakrise schnell reagiert, um Jugendlichen zu zeigen, dass in unseren Gewerken krisensichere Zukunftsberufe auf sie warten. "Egal, was die Welt gerade bewegt: Die Spezialisten des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks sind die richtigen Ansprechpartner/innen rund um die Haustechnik. Denn jeder will zuhause Wärme, gutes Klima und frisches Wasser – und das zu jeder Zeit. Die Ausbildung im SHK-Handwerk bietet Sicherheit und Perspektive." - so die klare Botschaft.

Schutzmasken für Betriebe und ihre Mitarbeiter

Zum Anfang der Pandemie war es nicht einfach, den Überblick zu behalten, und noch schwieriger an ausreichend Mund-Nasen-Masken oder Schnelltests zu gelangen. Der Fachverband hat hier schnell gehandelt und OP- und Stoffmasken besorgt, die er den Betrieben anbieten konnte zu einer Zeit, als die Drogerien und Supermärkte leer gekauft waren. Tests konnten über eine Kooperation mit dem Schwesterverband in Bayern zur Verfügung gestellt werden. Alle verfügbaren Geschäftsstellenmitarbeiter packten mit an, als es um die Verpackung und den zeitnahen Versand ging.

Konjunkturumfragen und Statistiken zur wirtschaftlichen Situation

Nie zuvor war ein steter Blick auf die Branchensituation wichtiger als in der Coronakrise. Für ein faktenbasiertes „Stimmungsbild“ unter den Mitgliedsbetrieben hat der Fachverband nicht nur seine bisher üblichen, vierteljährlichen Befragungen zur wirtschaftlichen Situation gestartet. Zusätzlich hat er die neun Umfragewellen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt, der die konkreten Auswirkungen der Coronapandemie auf die Betriebe untersucht hat.  

Daten erheben ist das eine, sie auszuwerten und zu nutzen, das andere. Die Ergebnisanalysen bildeten nicht zuletzt die maßgebliche Grundlage für die Aktivitäten rund um die Interessenvertretung des Fachverbandes.

Rahmenabkommen

Um den Mitgliedsbetrieben ein möglichst breites Portfolio an geldwerten Vorteilen zu bieten, hat der Fachverband die Palette an Rahmenabkommen 2020 erweitert.

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Ziel des Fachverbandes bei allen Rahmenabkommen war und ist die Bereitstellung von attraktiven Produkten und Serviceleistungen zu optimalen Bezugskonditionen für die Mitgliedsbetriebe. Hierdurch wird ein aktiver Beitrag zur Kostenoptimierung in den Unternehmen geleistet.

Berufliche Weiterentwicklung

Flankierend zur betriebsindividuellen Beratung stellt auch das umfangreiche Angebot an betriebswirtschaftlichen Seminaren eine wichtige Hilfestellung für die Betriebe dar.

Die Schwerpunkte lagen hier im Jahr 2020 in den Bereichen Unternehmensführung, Organisation, Marketing, Vertrieb sowie Kalkulation und Kostenrechnung. Zusätzlich wurden verstärkt betriebswirtschaftliche Webinare zu aktuellen Themen sowie zur erfolgreichen Krisenbewältigung angeboten.

Ein Mehrtagesseminar für Unternehmerfrauen sowie ein mehrtägiges Führungskräfteseminar rundeten das Weiterbildungsangebot ab.

Praxisbericht: Wie man die Betriebsübergabe erfolgreich meistert

SHK-Einzelunternehmer Wilhelm Müller (Name fiktiv) macht sich Sorgen: Er hat die gesetzliche Altersrentengrenze erreicht und will künftig kürzer treten. Sein Unternehmen will er in jüngere Hände geben. Im Gegensatz zu vielen Betrieben, die nicht oder nur schwer einen geeigneten Nachfolger finden, ist Herr Müller in der glücklichen Lage, bereits im Kreis der Familie fündig geworden zu sein: sein Sohn Max bringt die idealen Voraussetzungen mit. Nach seiner Ausbildung und mehrjährigen Gesellenzeit in einem anderen Unternehmen absolvierte Max Müller erfolgreich die Meisterprüfung und zusätzlich noch die Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks. Damit ist er nun bestens für die erfolgreiche Selbstständigkeit gerüstet.

Neben Max hat Wilhelm Müller auch noch eine Tochter, Laura, die jedoch kein Interesse am Betrieb hat und beruflich bereits anderweitig aktiv ist.

Wilhelm Müller wendet sich mit seinen Planungen, den Betrieb im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge an seinen Sohn Max zu übertragen, an das Referat Betriebswirtschaft beim Fachverband. Denn es geht ihm darum, eine für alle Beteiligten faire Regelung im Zuge der Unternehmensnachfolge zu finden.  Im Wesentlichen stellt deshalb die Höhe des Unternehmenswertes eine zentrale Fragestellung dar, da sich hieraus weitere Überlegungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen ergeben.

Die betriebswirtschaftlichen Berater des Fachverbandes führen daraufhin eine umfassende Unternehmensbewertung auf Grundlage des sogenannten „AWH-Standards“ durch. Der AWH-Standard, AWH steht für "Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk", ist ein Standard zur Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Betrieben. Die Bewertungssystematik geht nach dem Ertragswertverfahren vor und lehnt sich stark am IDW S1-Standard an. Er ist jedoch an den Stellen modifiziert und ergänzt, an denen der IDW-Standard für kleine und mittlere Betriebe nicht oder nur schwer anwendbar ist. Zudem ist der AWH-Standard auch von der Finanzverwaltung anerkannt. Im Ergebnis kann ein Unternehmenswert ermittelt werden, der den spezifischen Besonderheiten und Risiken von Handwerksbetrieben wesentlich mehr entspricht als die sonst üblichen Bewertungsverfahren.

Basierend auf dem Fachverband-Gutachtens führt Wilhelm Müller mit seinen Kindern Gespräche und vereinbart mit Tochter Laura einen angemessenen Wertausgleich. Die gemeinsam getroffenen Entscheidungen werden in einem notariellen Erbvertrag mit zusätzlichem Pflichtteilsverzichtsvertrag verbindlich fixiert. So lassen sich mögliche Erbauseinandersetzungen in der Zukunft wirkungsvoll verhindern.

Letztlich kann Wilhelm Müller nun entspannt in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Er hat den Familienfrieden langfristig erhalten und die erfolgreiche Fortführung seines Lebenswerkes gesichert.

Recht

Corona prägte die Rechtsberatung im Zivil- und Arbeitsrecht. Es waren weniger Gesetzesinitiativen, welche die Rechtsberatung in 2020 forderten, sondern die Auswirkungen der Pandemie auf den geschäftlichen Alltag. Corona und die Folgen für die betriebliche Praxis sind mittlerweise Inhalt von nahezu 40 Prozent der Beratungsanfragen. Angefangen bei den arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Infizierung, über die häusliche Betreuung der Kinder, dem Einreiseverbot französischer Arbeitnehmer entlang des Rheins, der Schließung von Badausstellungen bis hin zu werkvertraglichen Folgen im Falle einer pandemiebedingten Stilllegung der Baustelle.

Für Unmut sorgten insbesondere die unklare Handhabung von Verdachtsfällen und in diesem Zusammenhang die Zurückhaltung des Staates im Falle von Entschädigungsforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Corona griff auch signifikant in den Bereich der Ausbildung und der Prüfungsabläufe ein und löste dort rechtliche Fragen aus. Gibt es einen Freistellungsanspruch, wenn der Schulbetrieb nicht wie gewohnt aufrecht erhalten bleibt? Wie erfolgt die Zulassung zur Prüfung, wenn diese verschoben wurde und aufgrund dessen das Lehrverhältnis formal bereits beendet ist? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen sich die Rechtsexperten des Fachverbandes beschäftigen mussten.

Umgeben von vielen – im Irrgarten der verschiedenen Vertragsbeziehungen

Ein Fall aus der Rechtsberatung soll zeigen, wie sorgfältig Leistungsverzeichnisse und Verträge geprüft werden sollten, und welche Vorteile es hat, dass beim Fachverband Experten aller Fachrichtungen angesiedelt sind.

Der SHK-Betrieb Schill (Name fiktiv) hat sich gegenüber einem Auftraggeber bei einem Neubauvorhaben mit Mehrfamilienhäusern im erheblichen Umfang zu Leistungen verpflichtet, die außerhalb seines eigentlichen Gewerks liegen. So hat sich der SHK-ler nicht nur dazu verpflichtet, den Brandschutz für die Versorgungsschächte in den großen Mehrfamilienhäusern mit auszuführen, sondern zusätzlich die Planung für den Brandschutz zu übernehmen. Dass er die Brandschutzplanung übernehmen muss, ist dem Betrieb jedoch nicht richtig bewusst. Denn der Bauherr hat einen eigenen Planer beauftragt, der für das Leistungsverzeichnis verantwortlich ist. Dieser hat in diesem Ausschreibungsleistungsverzeichnis in der entsprechenden Position nur Brandschutz für Versorgungsschächte in jedem Stockwerk ausgeschrieben, ohne ein Produkt oder eine Ausführungsweise zu nennen.

Das Problem: Der SHK-Unternehmer hat diese Lücke im Leistungsverzeichnis nicht durch Nachfragen beim Architekten geklärt. Stattdessen hat er durch einen Auftrag an den Großhändler, ein passendes Produkt für den Brandschutz zu besorgen, diese Lücke geschlossen und somit einen eigenen Planungsauftrag mit übernommen. Für diesen haftet der SHK-Betrieb gegenüber dem Bauherren.

Im weiteren Verlauf hat der Großhändler als Brandschutzschott einen Brandschutzblock aus einem weichen, formbaren Schaumstoff vorgeschlagen, der sich wegen der Formbarkeit vor Ort gut in die Versorgungsschächte einbringen lässt. Auch die Rohrdurchführungen sind wegen des weichen Materials unproblematisch. Der Großhändler hat für diesen Brandschutz ein eigenes Leistungsverzeichnis mit Leistungspositionen und Preisen erstellt. Dieses Leistungsverzeichnis hat der SHK-Betrieb an den Auftraggeber mit eigenen Aufschlägen weitergegeben, anschließend wird der Auftrag als Globalpauschalvertrag erteilt.

Was geschah - warum landete der Fall in der Rechtsberatung? Nach der Montage der weichen Brandschutzblöcke und dem Durchführen der Leitungen stellt sich heraus, dass die Brandschutzmanschette um die Leitungen im Brandfall beim Aufquellen den weichen Brandschutzblock zerdrückt. Sie würde nicht, wie eigentlich vorgesehen, die Leitungen zudrücken, um damit den notwendigen Brandschutz zu realisieren. Das Problem ließe sich nur dadurch verhindern, dass um jedes Rohr ein zwei Zentimeter starker Ring aus Beton gegossen wird, weil dann die Leitung das weichere Element wäre.

Dieses Beton Vergießen um die Rohre hat der Großhändler in seinem Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt, weil er davon ausgegangen ist, dass der weiche Brandschutzblock ausreicht. Der Bauherr lehnt wegen des Globalpauschalvertrages einen Nachtrag für diesen Aufwand ab. Auch der Großhändler lehnt etwaige Kosten für den Betonverguß ab, weil der weiche Brandschutzblock als Brandschutzvorrichtung zugelassen ist. Der SHK-Betrieb wendet sich an den Fachverband mit den Worten: "Dieser Betonverguss ist nicht nur ein teurer Riesenaufwand, sondern eine ebenso große 'Riesensauerei' - sowohl wörtlich als auch im übertragenen Sinne!"

Der Vorteil der Juristen im Fachverband: sie haben die Ingenieure mit ihrem Fachwissen direkt an der Hand, quasi im nächsten Büro. So konnten die Experten gemeinsam klären, dass Rohmanschetten bei den großvolumigen Versorgungsleitungen des SHK-Handwerks als Brandschutz notwendig sind und das vom Großhändler erstellte Leistungsverzeichnis daher unvollständig! Die Juristen können dem SHK-Unternehmer dann bestätigen, dass ein Nachtrag gegenüber dem Bauherren tatsächlich ausgeschlossen ist. Grund ist der Globalpauschalvertrag, mit dem eine komplett fertige und funktionsfähige Leistung geschuldet wird. Jedoch muss der Großhändler ein Leistungsverzeichnis erbringen, in dem alle notwendigen Leistungen einzeln angegeben sind. Denn er ist in diesem besonderen Fall nicht nur als Händler aufgetreten, sondern hat wie ein Subunternehmer die Planung für den SHK-Betrieb übernommen. Der Großhändler ist insofern als Planer tätig geworden und haftet deswegen gegenüber dem SHK-Betrieb für die unzureichende Planung und nicht wie üblich nur für Materialfehler.

Nachdem dem Großhändler dies, nach dessen zähem Widerstand, vom Unternehmen Schill mit Hilfe des Fachverbandes hinreichend deutlich gemacht wird, gelingt dann doch noch eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten.

Tarifwesen

Als Arbeitgeberverband gehören Tarifverhandlungen zu den Aufgaben des Fachverbandes. Dabei werden zum einen die gesamtwirtschaftliche Lage beobachtet und analysiert, zum anderen aber auch die tarifpolitischen Entwicklungen verfolgt.

Tarifbereich Sanitär/Heizung/Klempnerei

Nach Ablauf des Zweijahresabschlusses aus 2018 hätte im Frühjahr 2020 eine Lohn- und Gehaltsrunde angestanden. Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus sind diese Tarifverhandlungen jedoch vertagt worden, so dass die bestehenden Lohn- und Gehalts-Tarifverträge sowie die Regelung der Ausbildungsvergütung in Nachwirkung weiter galten.

Gleichwohl ist es gelungen, eine Sondervereinbarung abzuschließen, wonach – befristet bis zum 31.12.2020 – auf die für die Einführung von Kurzarbeit notwendige Ankündigungsfrist von zwei Wochen (Paragraf 8.2.1 Manteltarifvertrag) „verzichtet“ wird. Damit konnte Kurzarbeit – ohne Zeitverzug – „sofort“ beantragt werden.

Die im Frühjahr abgesagten Tarifverhandlungen sind im Herbst 2020 aufgenommen worden. Aufgrund des „unsicheren“ wirtschaftlichen Ausblicks im Zuge der Pandemie ist es allerdings zu keinem Tarifabschluss im Entgeltbereich gekommen. Der Fachverband hat die Innungsfachbetriebe in einem Tarifrundschreiben über die gescheiterten Tarifverhandlungen informiert und hat auf die Möglichkeit der „steuerfreien Corona-Prämie“ hingewiesen.

Tarifbereich Ofen- und Luftheizungsbau

Die Tarifkommission im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk hatte 2019 eine Tarifempfehlung für Lohn und Auslösung zum 01.04.2019 sowie für Ausbildungsvergütung zum 01.09.2019 ausgesprochen. Diese gilt für das OL-Handwerk nach wie vor.