Service
Innungen und Innungsfachbetriebe, die Unterstützung benötigen, finden beim Fachverband kompetente Ansprechpartner. Ein ganzes Team an Hauptamtlichen helfen zu den Geschäftszeiten weiter. In den Referaten Technik, Recht und Bildung, Betriebswirtschaft sowie Organisation und Verwaltung sitzen Experten, die telefonisch, per Mail, Brief und auch persönlich im Bedarfsfall mit Rat und Tat, zur Seite stehen. Außerhalb dieser Zeiträume, quasi rund um die Uhr, nutzen Innungen und Betriebe mithilfe spezifischer Online-Zugänge die im Downloadcenter zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien.
Wie solche Unterstützungs- und Dienstleistungsangebote des Fachverbandes konkret aussehen, soll hier einmal dargestellt werden. Anhand von Best-Practice-Beispielen zeigen die Referate auf, in welchen Situationen sie passende Lösungen finden konnten, um die Interessen einzelner Mitglieder zu wahren.
Technik und Umweltschutz
Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm hoch, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen - häufig sogar Jahre zuvor - den Weg bereitet.
Leider haben sich diese Prozesse jedoch seit Corona beschleunigt, nicht unbedingt verbessert. Trotz Anmahnen bei den verantwortlichen Ministerien diese Praktiken zu ändern, bleiben häufig nur wenige Tage, um mehrere Hundert Seiten starke Dokumente zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen. Das führt dauerhaft zu einem enormen Arbeits- und Zeitdruck innerhalb der Verbandarbeit und -prozesse. Stehen die Rahmenbedingungen schließlich fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das erforderliche Knowhow bereitzustellen.
Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt - sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.
Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk
Das "Vorschriften-Rad" drehte sich 2023 nicht nur unaufhörlich, sondern auch in atemberaubenden Tempo: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke wurden stetig fortgeschrieben und geändert. Die Zeiträume, welche die zuständigen Behörden und Institutionen dem Fachverband einräumen, um Stellungnahmen abzugeben, werden immer enger bemessen. Ausführlich informieren wir hierzu auch im Kapitel Interessenvertretung. So wurden 2023 Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:
1. Novelle Energiewirtschaftsgesetz, insbesondere zu Neureglung § 14a.
2. Novelle Messstellenbetriebsgesetz
3. Änderung Richtlinie Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
4. Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG)
5. Novelle Technische Regeln im Ofen- und Luftheizungsbau (TROL)
6. E DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
7. E DIN 4109-5 Schallschutz im Hochbau - Teil 5: Erhöhte Anforderungen
8. Novelle Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KSG-BW)
9. Qualitätsleitlinien Handwerk
10. Wärmeplanungsgesetz (WPG)
11. Einführung von Teilqualifikationen in den Klimagewerken
Novelle Gebäudeenergiegesetz
Nach langwierigem politischem Tauziehen wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 29. September 2023 das Gesetz zur GEG-Novelle gebilligt, das zum 1. Januar 2024 mit zahlreichen Ausnahmen und Übergangsvorschriften in Kraft trat.
Der Fachverband erstellte zu insgesamt vier verschiedenen Gesetzentwürfen jeweils eine Stellungnahme und setzte sich bei Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg für eine praktikable Umsetzung ein. Die Gesetzesnovelle wurde vom Fachverband intensiv begleitet und für die Mitgliedsbetriebe im Rundschreiben, Newslettern usw. aufbereitet. Parallel dazu wurde eine ausführliche Erläuterung zum neuen GEG erstellt und laufend aktualisiert. Weiterhin wurde die „Unternehmererklärung“ auf die neuen Anforderungen angepasst.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde (BEG) wurde zum 1. Januar 2023 neu gefasst. Über die Änderungen wurden die Mitgliedsbetriebe umfangreich informiert und auf der FV-Homepage unter Service die Tipps zur BEG neu strukturiert. Damit stehen den Mitgliedern alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Weiterhin wurde ein Webinar organisiert und durchgeführt. Im Zuge von Mitgliederanfragen wurden Anfragen an das BMWK zur Erläuterung offener Punkte gestellt und die Antworten kommuniziert.
Parallel zur BEG wurde die steuerliche Förderung nach § 35c EStG für die Maßnahme Heizungssanierung ebenso neu gefasst. Auch hierzu wurde eine Information für die Mitglieder erstellt.
Im Zuge der Novelle des GEG musste die BEG für den Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG-EM) auf die Anforderungen des GEG angepasst werden. Ab Herbst 2023 wurden verschiedene Entwürfe zur geplanten Änderung der BEG veröffentlicht. Durch den Fachverband wurden Stellungnahmen ausgearbeitet und Beiträge für Newsletter und Mitglieder- Rundschreiben erstellt. Weiterhin wurden verschiedene Hilfsmittel, wie z. B. Fragen und Antworten, Musterformulare, rechtliche Textbausteine usw. vorbereitet.
Das Gebetsbuch des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks: TROL 2022
Auf Grund von Neuregelungen auf europäischer Ebene sowie im geltenden Baurecht in Deutschland, musste das Kapitel 6 „Wärme- und Brandschutz“ neu aufgesetzt werden. Hintergrund war, dass auf europäischer Ebene Ersatzdämmstoffe erstmalig geregelt wurden. Dadurch liefen die bisherigen allgemein Bauaufsichtlichen Zulassungen in Deutschland für diese Werkstoffe im Laufe des Jahres 2023 aus. Da die Verwendung dieser Ersatzdämmstoffe auf europäischer Ebene nicht geregelt wird, sondern eben nur die Baustoffanforderungen, drohte eine Regelungslücke zu entstehen. Insoweit wurde von der Projektgruppe TROL beim ZVSHK in Kooperation mit den Ersatzdämmstoffherstellern und dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine Ersatzlösung erarbeitet und in die TROL integriert. An dieser Stelle nochmals allen Beteiligten vielen Dank für die konstruktive und zielgerichtete Arbeit bzw. Unterstützung.
Da das Regelwerk für handwerklich erstellte Einzelraumfeuerungsanlagen, wie zum Beispiel Grundöfen, Heizkamine oder Hypokausten, die Grundlagen für deren Bau stellt, ist die TROL 2022 eine der Pflichtlektüren, die jeder Ofen- und Luftheizungsbaubetrieb kennen sollte. Selbstverständlich darf sie auch nicht in dessen Vorschriftensammlung fehlen. Denn letztendlich formuliert sie auch vertragliche Eigenschaften, die beim Bau von Einzelraumfeuerungsanlagen in ihrem Geltungsbereich zu beachten sind.
Wasserversorgung und -entsorgung
Trinkwasserhygiene
Die Wasserversorgung und -entsorgung gehört zum Aufgabengebiet des SHK-Handwerks. Insbesondere die Trinkwasserhygiene steht seit dem Wissen um Legionellen im Fokus. So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum "SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers". Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen.
Zukünftig müssen Trinkwasser-Installationen einer Risikobewertung unterzogen werden, das heißt, Betreiber von Trinkwasserinstallationen müssen beraten und motiviert werden, eine fachlich fundierte Risikobewertung der Trinkwasserinstallation durchführen zu lassen. Außerdem sollen Verbraucher und Eigentümer von Trinkwasserinstallationen über Maßnahmen informiert werden, wie sich mögliche Risiken beseitigen oder verringern lassen.
Um all dies zu erreichen, hat die SHK-Berufsorganisation gemeinsam mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) die Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ entwickelt. Hintergründe hierzu sind in der Rubrik Service zu finden.
Gefahrstoffe
Überwachungsgemeinschaft (ÜWG)
Die beim Fachverband angesiedelte Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., kurz ÜWG, ist ein wichtiger Garant, um den Betrieben das rechtlich abgesicherte Arbeiten an Heizölanlagen zu ermöglichen. Die ÜWG ist eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft im Sinne der zugrundeliegenden Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. Sie verleiht den von ihr überwachten Betrieben eine Zertifizierung nach Paragraf 62 AwSV, womit diese dann an den genannten Anlagen tätig werden können.
Die Landesstelle der ÜWG
- schult die betrieblich verantwortlichen Personen, so dass diese die erforderliche Sachkunde nachweisen können
- führt mit Unterstützung von Fachprüfern die alle zwei Jahre erforderliche Betriebsprüfung durch
- verleiht die Zertifizierung und verlängert diese bei Bestehen der Prüfung um jeweils zwei Jahre
- führt die vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnehmen für die betrieblich verantwortlichen Personen durch
- berät die Fachbetriebe zu technischen und organisatorischen Fragestellungen und
- bietet für die Monteure Schulungen zur Auffrischung der Kenntnisse im Heizölbereich.
Die Fortbildungsmaßnahmen und die Monteurschulungen haben sich als Onlineschulung inzwischen erfolgreich etabliert.
Asbest: Rahmenvertrag mit Labor zur Untersuchung von Proben
Obwohl die bereits seit längerem angekündigte Novellierung der Gefahrstoffverordnung auch 2023 weiter auf sich warten ließ, war der Fachverband beim Thema Asbest nicht untätig. So wurden Betrieben, deren Asbestschulung nach sechs Jahren ausläuft, Verlängerungsschulungen angeboten. Für Betriebe, welche noch keine Asbestschulung hatten, hat der Fachverband Grundschulungen angeboten.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit ist enorm: Inzwischen ist bekannt, dass in vielen Produkten wie Fliesenkleber und Fugenfüllmaterial bis zum Jahr 1993 Asbest eingesetzt wurde. Um beispielsweise bei Badsanierungen keine Probleme zu bekommen, müssen Betriebe eine Asbestschulung nachweisen können.
Zur weiteren Unterstützung hat der Fachverband mit einem zugelassenen Labor einen Rahmenvertrag geschlossen, der es Betrieben ermöglicht, schnell und unkompliziert und vor allem kostengünstig Proben auf Asbest untersuchen zu lassen. Damit gewinnen die Betriebe zum einen Rechtssicherheit bei den entsprechenden Sanierungstätigkeiten, zum anderen können Angebote entsprechend angepasst werden, da zum Beispiel Badsanierungen mit auftretendem Asbest deutlich teurer ausfallen als herkömmliche Projekte. Damit können Diskussionen mit den Kunden bereits im Vorfeld vermieden werden.
Betriebsberatung hilft Mitgliedsbetrieb Mängelrüge abzuwehren
Ein Mitgliedsbetrieb erhielt den Auftrag, die Trinkwasser-Installation in einem neu zu errichtenden Einfamilienhaus zu planen und zu verlegen.
Der SHK-Fachbetrieb plante gemäß den Vorgaben des Auftraggebers eine kostengünstige Anlage mit geringem Materialverbrauch und unter Berücksichtigung hygienischer Aspekte. Eine wichtige hygienische Vorgabe aus dem technischen Regelwerk war es, zu vermeiden, dass Wasser in den Leitungen stagniert.
Der Mitgliedsbetrieb berücksichtigte diese Vorgabe in seinen Planungen. Zapfstellen, die häufig genutzt werden, wie die Küche oder das Familienbad, schloss er mit einer T-Stück-Installation an. Dabei wurden die am häufigsten genutzten Zapfstellen am Ende des Strangs in den jeweiligen Nutzungseinheiten platziert.
Seltener genutzte Zapfstellen, wie ein Gästebad im Keller oder der Außenwasserhahn, wurden dagegen mit einer Ringleitung angeschlossen, um Stagnation in diesen selten genutzten Zapfstellen zu vermeiden.
Bei der Abnahme behauptete der Auftraggeber, dass auch die häufig genutzten Zapfstellen eingeschleift werden müssten.
Der Mitgliedsbetrieb bat den Fachverband um Unterstützung. Die Fachverbandsspezialisten halfen dem Mitgliedsbetrieb mit Argumenten und Vorgaben aus dem technischen Regelwerk weiter. Die einschlägige Norm für die Planung von Trinkwasser-Installationen, insbesondere in Bezug auf die Leitungsführung, ist die DIN 1988-200. Diese besagt in Abschnitt 8.1, dass Einzelzuleitungen zu Entnahmearmaturen so kurz wie möglich sein sollten. Ein Wasservolumen von maximal drei Litern ist als Obergrenze festgelegt, wobei kleinere Wasservolumina angestrebt werden sollten. Das Einschleifen wird also nicht grundsätzlich gefordert. Eine Einzelzuleitung darf weiterhin verlegt werden, solange der Wasserinhalt drei Liter nicht überschreitet.
Mit der Unterstützung des Fachverbands wies der SHK-Fachbetrieb nach, dass er nicht gegen die Regeln geplant hatte und insbesondere den Wunsch des Auftraggebers nach geringem Materialeinsatz erfüllt hatte, indem er bei den häufig genutzten Zapfstellen nur eine Zuleitung und keine Ringleitung mit doppeltem Materialeinsatz verlege. Daraufhin zog der Auftraggeber seine Mängelrüge zurück und zahlte die vereinbarte Vergütung.
Arbeitshilfen
Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband Kommentare, FAQ, Musterformulare und vieles mehr heraus, die regelmäßig überarbeitet werden, wie zum Beispiel eine neue Unternehmererklärung nach GEG oder FAQs rund um die neue BEG. Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben anschließend rund um die Uhr im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de zur Verfügung. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.
Digitale Lernplattform: Azubi-Lern-Tool mit 5.000 Fragen
Wo steht der eigene Auszubildende aktuell – wie ist sein oder ihr Wissensstand? Wie kann er oder sie besser gefördert und gefordert werden? Der Fachverband bietet den Mitgliedsbetrieben ein digitales Azubi-Lern-Tool, das ganz einfach dabei hilft, diese Fragen zu beantworten.
Das Azubi-Lern-Tool unterstützt Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildenden gleichermaßen, den Wissensstand im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker:in SHK abzuklären. Die digitale Lernplattform enthält hierfür mehr als 5.000 Fragen, die sich an den fünfzehn Lernfeldern, die in der Berufsschule Schritt für Schritt vermittelt werden, orientieren.
Durch die Kopplung der Inhalte des Tools an die Lernfelder ist gewährleistet, dass die Inhalte des Berufsschulunterrichts sofort vertieft werden können. Außerdem lassen sich aktuelle Themenstellungen des betrieblichen Arbeitsalltags recherchieren und bearbeiten. Bei falschen Antworten gibt das Azubi-Lern-Tool konkrete Hinweise, damit sich der Auszubildende fachlich weiterentwickelt. Die Kenntnisse können somit eigenständig und online, von überall aus, getestet und verfestigt werden.